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Korruption in der Polizei
 
In der kriminologischen und kriminalpolitischen Diskussion der Bundesrepublik wird der Begriff der Korruption i. d. R. auf den Straftatbestand der Bestechlichkeit (§ 331 StGB) beschränkt. Für eine kriminologische Betrachtung von Korruption ist diese Eingrenzung wenig sinnvoll, teils sogar gefährlich, da sie eine systematisierte Zugangsbeschränkung darstellt und Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften (z. B. §§ 340, 343 StGB) und die berufliche Ethik ausschließt. Erweitert man den Korruptionsbegriff, wie dies in der amerikanischen Kriminalsoziologie üblich ist, wird allerdings eine Definition sehr schwierig. Von den meisten Autoren, die sich mit Korruption wissenschaftlich befaßt haben, werden drei Elemente als Bestandteil der Handlung angesehen: (1) es muß eine mißbräuchliche Handhabung eines anvertrauten Amtes vorliegen, wodurch ein Verstoß gegen rechtliche und/oder moralische Standards sowie die Schädigung der Gruppe, die den Vertretungsauftrag gab, erfolgen; (2) es muß ein unmittelbarer Vorteil für den Amtsträger, dessen private Interessen durch die korrupte(n) Handlung(en) gefördert werden, vorliegen; (3) es muß der Versuch der Geheimhaltung erfolgen.
In der Bundesrepublik liegen keine veröffentlichten Forschungen zu diesem Komplex vor. Im weiteren wird deshalb auf amerikanische Studien zurückgegriffen.
Barker und Roebuck (1973) nehmen eine rein polizeiorientierte Begriffsdefinition vor. Korruption ist danach jede Art eines geächteten Verhaltens, in das ein Polizeibeamter verwickelt ist, der durch seine offizielle Position aktuelle oder potentielle, unrechtmäßige materielle Belohnungen oder Vorteile erhält oder erwartet solche zu erhalten.
Als Formen dieses Verhaltens können auftreten:
(1) Verletzung von formellen (schriftlichen) Dienstregeln, Verwaltungsvorschriften etc.;
(2) Verletzung informeller Regeln und (3) Verletzung von strafrechtlichen Regelungen.
In der Bundesrepublik werden solche Handlungen (mit 13 weiteren) amtlich nur in der polizeilichen Kriminalstatistik unter Delikts-Schlüssel 6.500 (Straftaten im Amt) erfaßt. Diese Erfassungsart macht es unmöglich, etwa zu erkennen, wieviele Personen (Polizeibeamte) in dieser Zahl enthalten sind. Man kann jedoch anhand des Verhältnisses bei anderen Delikten davon ausgehen, daß auch hierbei ein nicht unerhebliches Dunkelfeld besteht.
International betrachtet ist Korruption der Polizei oder einzelner Beamter ein ubiquitäres Phänomen. Es dürfte keinen Staat geben, in dem sie nicht in irgend-einer Form vorhanden ist. Das gilt auch für die osteuropäischen Staaten. Wäh-rend in Italien konkrete Hinweise auf Zusammenhänge von polizeilicher Kor-ruption und organisiertem Verbrechen (*Mafia) vorliegen, werden diese für die Bundesrepublik verneint.
Aus England wird berichtet, daß 1972 insgesamt 7.390 Polizeibeamte aufgrund von Korruptionsverdacht die Polizei "auf eigenen Wunsch" verlassen haben, nachdem am 1.6.1972 bei Scotland Yard die Abteilung 10 (zuständig ausschließ-lich für Korruption innerhalb der Polizei) eingerichtet wurde. Weitere Zahlen-angaben für die folgenden Jahre fehlen. Aus Pressemeldungen ist zusätzlich zu entnehmen, daß auch hohe Beamte des Yard in Korruptionsfälle in Verbindung mit *organisierter Kriminalität verwickelt waren.

Die umfangreichsten, bekanntgewordenen Verbindungen von Polizei, Polizei-beamten und organisiertem Verbrechen sind in den USA zu finden. Korrup-tionsskandale betrafen vor allem die Polizeibehörden von Atlanta, Baltimore, Detroit, Kansas City, Philadelphia, Reno und San Francisco. Als korrupteste Polizei galt lange die Polizei von Chicago. In Bosten, Washington und Chicago durchgeführte Studien stellten fest, daß in diesen Behörden einer von fünf Polizeibeamten in kriminelle Aktivitäten verwickelt war; in Seattle waren es ca. 10 % der Beamten, einschließlich des stellvertretenden Polizeichefs der Stadt; in Chicago waren es 10 der 21 Distriktdienststellen. Vor allem in dieser Stadt wurde eine enge Verbindung zur Mafia nachgewiesen.
Barker und Roebuck entwickelten auf der Grundlage ihrer Definition eine Typologie polizeilicher Korruption. Sie listen dabei folgende Formen der Korruption auf:
(1) Korruption von Autorität (durch Entgegennahme unentgeltlicher Vorteile);
(2) Gewährung von Vorteilen (durch Entgegennahme von Geld-, Sach- und Dienstleistungen);
(3) Opportunistische Diebstähle (an Tatorten, bei Festgenommenen und Opfern sowie an ungeschütztem Eigentum);
(4) Verzicht auf Anzeige (stattdessen Geldzahlung durch Straftäter und Verkehrssünder);
(5) Schutz illegaler Aktivitäten (mittels Schutzgeldzahlung von Betreibern legaler und illegaler Unternehmen an Polizeibeamte);
(6) Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung (durch Niederschlagung von Ermittlungsverfahren, Absehen von Bußgeldern und Verwarnungen bei Straßenverkehrsdelikten);
(7) direkte kriminelle Handlungen im Dienst (z.B. Einbruch, Raub, Versicherungsbetrug) sowie
(8) polizeiinterne Gewährung von Vorteilen (z.B. bei Dienstzuordnungen, Urlaub, freien Tagen, Beweismitteln und dienstl. Beurteilungen bzw. Beförderungen gegen Geldzahlungen).
Je nach Form der Korruption sind entweder respektable Bürger, Unternehmer, Straftäter oder Polizeibeamte die Personen, die die Handlung anregen.

Über die Entstehung abweichenden Verhaltens von Polizeibeamten, das in Verbindung mit ihrem Beruf steht, ist bisher wenig geforscht worden. Dies liegt weniger am Interesse von Wissenschaftlern, sondern an den Zugangsbeschrän-kungen durch die Institution Polizei selbst.
In der modernen Soziologie werden zur Erklärung von Korruption struktur-funktionalistische Modelle angeboten. Die funktionalistischen Ansätze unterscheiden sich von den traditionellen dadurch, daß sie Korruption nicht als anormale Qualität von Personen (schlechte Polizisten, Moral etc.) erklären, sondern an den Konsequenzen der Handlungen in bezug auf ihre allgemeine gesellschaftliche Funktion und die Gesell-schaftsstruktur aufzeigen. Die Funktion jedes sozialen Verhaltens (auch des abweichenden) trägt, im Rahmen dieses Kontextes, zur Erhaltung der Gesell-schaft bei, erfüllt also eine positive Funktion (*Normalität des Verbrechens). Funktionen im Rahmen dieses theoretischen Ansatzes sind keine individuellen Verhaltensmotive oder -zwecke, sondern beobachtbare Konsequenzen des Verhaltens.
Smelser (1971) nennt drei unterschiedliche, aber dennoch verwandte Argumente, auf die strukturfunktionalistische Erklärungsansätze von Korruption zurück-greifen:
(1) Korruption ist ein natürliches soziales Phänomen und als solches unterliegt es derselben Art Erklärungsprinzip wie "normale" soziale Phänomene.
(2) In Erfüllung der Bedürfnisse, hat Korruption vielzählige Konsequenzen, die alles andere als negativ sind.
(3) Letztlich kann Korruption nicht als Manifestierung von unnatürlichen und niedrigen Motiven, sondern von Motiven, die sich in eher akzeptablen alltäglichen Handlungen widerspiegeln, begriffen werden.

Niederhoffer, selbst 20 Jahre Polizeibeamter in den USA und heute Professor für Soziologie an der Universität in New York, hat ein Erklärungsmodell für abweichendes Verhalten von Polizeibeamten entwickelt, in dessen Kern er die berufliche Entfremdung stellt.
Niederhoffer geht davon aus, daß Polizeibeamte im beruflichen Alltag in ständi-gen Konflikten mit ihrem beruflichen Mandat und dessen Erfüllung stehen, was zu einer permanenten Verunsicherung über Sinn, Aufgabe und Art polizeilichen Handelns führt. Ist eine Desillusionierung über Sinn und Ziel erreicht und zeigt sich kein positiver (konformer) Ausweg, folgt Verbitterung und Zynismus. An diesem Punkt, der nicht zwangsläufig mit den Dienstjahren zusammenhängen muß, sondern auch durch die Erfahrungen mit der bürokratischen, hierarchis-chen Struktur der Polizei selbst determiniert wird, ist der Beamte extrem gefährdet. Will er nicht restlos entfremdet werden, was ihm die Erfüllung der Aufgaben unmöglich machen würde, kann er versuchen, andere sozial integrative Kontakte aufzubauen bzw. zu erneuern, oder sich innerhalb der Polizei der Unterstützung durch peer-groups (hier im Sinn von: Gruppen Gleichgesinnter, mit gleicher Erfahrungsgrundlage) versichern. Durch Hinwendung zu diesen peer-groups sichert er sich die Solidarität seiner Kollegen. Diese Solidarität ist besonders wichtig, wenn - wie in den USA gegeben - das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit sehr negativ ist und Polizisten als eine Art Randgruppe betrachtet werden, mit der man privat nichts zu tun haben will.

Korruption z. B. erfüllt hier die Funktion der Solidaritätsstärkung und damit auch der Integration. Das gilt im übrigen auch, wenn neue Beamte in bereits korrupte Dienststellen kommen oder mit korrupten Kollegen gemeinsam Streife fahren und so auf diese (z. B. bei der Eigensicherung) angewiesen sind. Die Solidarität wird maßgeblich durch die unterschiedlichen Dienstgrade beeinflußt. Beteiligt z. B. ein korrupter Vorgesetzter seine Untergebenen an seinem finanziellen oder persönlichen Gewinn oder verschafft er ihnen dienstliche Privilegien, so stärkt das ebenfalls das Solidaritätsgefühl in der Dienststelle. Der sich korrupten Handlungen verweigernde Beamte wird dagegen zum outsider.
Die "Knapp-Kommission", ein Untersuchungsausschuß der amerikanischen Regierung zum Problem der Korruption von Polizeibeamten, erklärt in ihrem Bericht ausdrücklich, daß der einfache und der höhere Beamte durch gemeinsa-mes Engagement in der Korruption nicht nur enger aneinander gebunden werden (Solidarität), sondern gleichzeitig dadurch die Hierarchie der Behörde gestärkt würde, die sich in den unterschiedlichen Gewinnen und dem gegen-seitigen Nutzen widerspiegele (z. B. braucht der ranghöhere Beamte nie persön-lich in Erscheinung zu treten; sein Untergebener erhält nicht nur einen Teil des direkten Gewinns, sondern auch nur durch den Vorgesetzten zu erreichende Privilegien) und so die Struktur der Hierarchie festige.

Korruption kann sich auch als Faktor in der Kriminalitätskontrolle erweisen. So sind gerade im Bereich der organisierten Kriminalität nur effektive Bekämp-fungsmöglichkeiten gegeben, wenn die Polizei Kontakte in die Organisationen erhält und auf diese Weise Informationen gewinnt (*V-Mann). Diese Informationen sind jedoch i. d. R. nicht "freiwillig", d. h. aus reiner ideller Überzeugung der Informanten zu erhalten, sondern werden von einer Gegenleistung abhängig gemacht (z. B. Straffreiheit, aber auch finanzielle Leistungen). Die Polizei muß hier eine Entscheidung treffen, ob sie solchen Forderungen informell (d. h. mit oder ohne Staatsanwalt) nachgibt und so eine Straftat aufklärt oder das nicht tut und so eine Straftat möglicherweise weder verhindern noch aufklären kann. Vor solchen Entscheidungen steht auch der einzelne Kriminalbeamte. Die Funktion von Korruption ist hier der direkte Dienst bei der Verbrechensbekämpfung.
Ein solcher funktionalistischer Ansatz erklärt nicht nur die Beständigkeit von Korruption in der Polizei, sondern auch die Tatsache, daß Ausmaß und Art der Korruption je nach Zeit und Ort variieren können. Er verdeutlicht zudem, wie eigene bürokratische Strukturen innerhalb der Organisation Polizei ein solches Verhalten bedingen und teils verursachen.
Wenn die sozialen Bedürfnisse von Bürgern (und Beamten) mit legitimen (legalen) Mitteln nicht mehr erreichbar sind oder unerreichbar (gemacht) werden, steigt aus der Sicht struktur-funktionalistischer *Kriminalitätstheorien die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von abweichendem Verhalten und damit auch von Korruption. Insofern stellt das Ausmaß der Diskrepanz zwischen gesellschaftlich vorgegebenen Zielen und den vorhandenen legitimen Mitteln zur Erreichung dieser Ziele eher einen Spiegel der Existenz und des Anstiegs bzw. Absinkens von polizeilicher Korruption dar, als offizielle Kriminalstatistiken.

Innerhalb der Kritischen Kriminologie wird versucht, polizeiliche Korruption aus der Machtsituation der Behörde zu erklären. Korruption ist Teil der *Kriminalität der Mächtigen, da ihre Begehungsmöglichkeit die Chance des Zugangs zu Macht voraussetzt.
Schematische Übersicht nach Barker und Roebuck:
Formen polizeilicher Korruption
(1) Korruption von Autorität
Handlung bzw. Handelnde: Unentgeltliche Mahlzeiten; Alkohol; Dienstleistungen; kostenlose Eintrittskarten; finanzielle Leistungen. Anregende Personen: Respektable Bürger.
Unterstützung durch Peer Group: Von vielen Personen wird dieses Verhalten als nicht deviant deklariert, falls die Leistung von nicht-kriminellen Personen und gutem sozialen Ansehen gewährt wird.
Inhalt der Organisationsform: Nicht organisiert.
Reaktion der Polizeibehörde: Verhalten wird akzeptiert oder unterliegt nur geringer Mißbilligung.
(2) Gewährung von Vorteilen
Handlung bzw. Handelnde: Geld-, Sach- oder Dienstleistungen von Abschleppunternehmen, Krankenhäusern, Kfz-Werkstätten, Rechtsanwälten, Ärzten, Beerdigungsunternehmen, Taxifahrern, Tankstellen etc., Verletzung strafrechtlicher Normen; Vorteilsgewährung.
Anregende Personen: Legale Geschäftszweige.
Unterstützung durch Peer Group: Wird als legale Art von zusätzlichen Einkünften angesehen.

Inhalt der Organisationsform: Geheimes Übereinkommen zwischen Polizeibeamten und Geschäftsleuten.
Reaktion der Polizeibehörde: Verhalten wird akzeptiert oder unterliegt nur geringfügiger Mißbilligung durch Sach- oder Dienstleistung. Suspendierung oder Einstellung bei Geldleistungen.
(3) Opportunistische Diebstähle
Handlung bzw. Handelnde: Diebstähle von Gegenständen Festgenommener, von Opfern an Tatorten und von ungeschütztem Eigentum. Verletzung strafrecht-licher Normen; einfacher und schwerer Diebstahl.
Anregende Personen: Korrupte Beamte und unverdächtige Opfer.
Unterstützung durch Peer Group: Hängt ab von: peer group, informellem Codex bezüglich der "Sauberkeit des Geldes; Identität des Anbieters und der Verdecktheit der Handlung.
Inhalt der Organisationsform: Nicht organisiert, opportunistisch.
Reaktion der Polizeibehörde: Milde Reaktion, Ermahnung oder Verwarnung, Suspendierung, Einleitung eines Strafverfahrens.
(4) Verzicht auf Anzeige
Handlung bzw. Handelnde: Geldzahlung durch Straftäter und Verkehrssünder. Verletzung strafrechtlicher Normen; Bestechung.
Anregende Personen: Straftäter und Bürger.
Unterstützung durch Peer Group: Hängt ab von: Informellem Codex bezüglich der Sauberkeit des Geldes, Identität des Anbieters und der Verdecktheit der Transaktion.
Inhalt der Organisationsform: Nicht organisiert, opportunistisch.

Reaktion der Polizeibehörde: Suspendierung oder Einstellung des Verfahrens.
(5) Schutz illegaler Aktivitäten
Handlung bzw. Handelnde: Schutzgeldzahlungen von Betreibern legaler oder illegaler Geschäfte und Unternehmen. Verletzung strafrechtlicher Normen: Bestechung.
Anregende Personen: Straftäter, kriminelle Organisationen und legale Geschäftsleute.
Unterstützung durch Peer Group: Ist zentral von der internen Einstellung zur Annahme solcher Zahlungen abhängig, der Identität des Anbieters und der Verdecktheit der Transaktion.
Inhalt der Organisationsform: Deckt die bürokratische Struktur auf. Reaktion der Polizeibehörde: Dienststellen könne die Ermittlungen blockieren.
(6) Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung
Handlung bzw. Handelnde: Niederschlagung von Ermittlungsverfahren, Absehen von Bußgeldern und Verwarnungen bei Verkehrsdelikten. Verletzung strafrechtlicher Normen: Bestechung.
Anregende Personen: Straftäter und Bürger.
Unterstützung durch Peer Group: Die meisten Peer Groups lehnen den Handel mit Strafverfahren ab, obwohl einige solche Handel bei kleineren Vergehen oder Bußgeldsachen übersehen bzw. als nicht so tragisch betrachten.
Inhalt der Organisationsform: Die Beamten können auf einer Lohnliste geführt werden.

Reaktion der Polizeibehörde: Einstellung und/oder Einleitung eines Strafverfahrens.
(7) Direkte kriminelle Handlungen
Handlung bzw. Handelnde: Einbruch, Raub. Verletzung strafrechtlicher Normen: Schwerer Diebstahl, Raub.
Anregende Personen: Der Polizeibeamte begeht direkt strafbare Handlungen gegen Personen oder Eigentum anderer.
Unterstützung durch Peer Group: Keine Unterstützung durch Peer Groups.
Inhalt der Organisationsform: Kleine Arbeitsgruppen von korrupten Beamten.
Reaktion der Polizeibehörde: Einstellung bzw. Durchführung eines Strafverfahrens.
(8) Polizeiinterne Gewährung von Vergünstigungen und Vorteilen
Handlung bzw. Handelnde: "Verkauf" von Dienstzuordnungen, Urlaub, freien Tagen, Beweismitteln und dienstlichen Beurteilungen bzw. Beförderungen. Verletzung strafrechtlicher Normen: Bestechung.
Anregende Personen: Ausschließlich Polizeibeamte.
Unterstützung durch Peer Group: Die meisten Peer groups bekämpfen diese Art Handlungen.
Inhalt der Organisationsform: Kann organisiert in Dienststellen, die in Korrup-tionsaktivitäten verwickelt sind, zu finden sein.
Reaktion der Polizeibehörde: Variiert von Akzeptanz und Schutz bis Einstellung bzw. Durchführung von Verfahren.

Literatur:
- Barker, T.; Roebuck, J.: An Empirical Typology of Police Corruption. Springfield, Illinois 1973.
- Fleck, C. u.a. (Hrsg.): Korruption. Zur Soziologie nicht immer abweichenden Verhaltens. Königstein/Ts. 1985.
- Knapp Kommission: Commission Report. New York 1973. Kriminalsoziologische Bibliographie, Schwerpunktheft Korruption 34, 1982.
- Niederhoffer, A.: Behind the Shield. Garden City 1967.
- Shermann, J.W.: Police Corruption. A Sociological Perspective. Garden City 1974.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Helmut Janssen
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