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Kriminalistik (Kriminaltechnik, Kriminalstrategie)
 
Der etymologische Ursprung des Begriffs „Kriminalistik“ geht auf den lateinischen Wortstamm „crimen“ (Verbrechen, Anklage) zu. Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt es häufig zu einer Wechslung mit dem Begriff „Kriminologie“, da in der Geschichte der Strafrechtswissenschaften beide Begriffe nicht immer mit der notwendigen definitorischen Schärfe voneinander getrennt wurden. Beide Disziplinen zählen zu den nichtjuristischen Kriminalwissenschaften, die sich mit dem abweichenden bzw. kriminellen Verhalten der Menschen befassen. Die Kriminalistik wird überwiegend als eine Hilfswissenschaft angesehen, deren Zweck allein in der unmittelbar praktischen Kriminalitätsbekämpfung durch präventive und repressive Maßnahmen besteht. Zur Anwendung kommen erfahrungswissenschaftliche, überwiegend naturwissenschaftliche Methoden, die von der Polizei und den anderen Strafverfolgungsorganen in den Dienst der Kriminalitätsbekämpfung gestellt werden. Dagegen befasst sich die Kriminologie mit Ursachen, Erscheinungsformen und theoretischen Erklärungsansätzen der Kriminalität im soziologischen, psychologischen, politischen und ökonomischen Kontext. Es erweist sich als wenig sinnvoll, die Kriminalistik auf die Anwendung des Strafrechts zu reduzieren und allein auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu beschränken, da auch andere staatliche Institutionen ohne Strafverfolgungsauftrag (z.B. Nachrichtendienste) und nichtstaatliche Stellen (z.B. Detekteien, private Sicherheitsdienste) auf kriminalistische Methoden zurückgreifen.
 
Geschichte
Als eigenständige Disziplin entstand die Kriminalistik erst Mitte des 19. Jahrhunderts. Das damals wachsende Interesse für neue Methoden und Verfahren in der Strafverfolgung war eine Folge der Französischen Revolution 1789, die auch zu einem veränderten Verständnis im Umgang mit Straftätern führte. Bis zu dieser Zeit stützten sich die strafprozessualen Grundlagen auf das inquisitorische System, das zwar formalgesetzlich geregelt war, aber keine freie Beweisführung nach heutigem Verständnis zuließ. Indizienbeweise wie Spuren am Tatort hatten nur eine sekundäre Bedeutung. Richter konzentrierten sich bei der Aufklärung der Straftat überwiegend auf die Aussagen der Angeklagten, die häufig mit dem Mittel der Folter zu einem Geständnis gezwungen wurden.
 
Die Abschaffung der Foltermethoden war verantwortlich dafür, dass man nach neuen Verfahren suchte, die Strafverfolgung und die Beweisführung im Strafverfahren zu verbessern. Das Interesse für eine systematische und verbesserte Kriminalitätsbekämpfung war aber auch auf die veränderte Sozial- und Wirtschaftsstruktur zurückzuführen. Im Zuge der Industriellen Revolution kam es in Mitteleuropa zu Landflucht, Migrationsbewegungen, Verstädterung und wirtschaftlichen Umbrüchen. Staatliche Institutionen reagierten auf die besonders in den wachsenden Städten wahrgenommene Unsicherheit, Unordnung sowie dem steigende Kriminalitätsanstieg und drohendem Sittenverfall mit einem verstärkten Kontrollbedürfnis.
 
Für die Wahrheitsfindung und die Aufklärung von Straftaten nutzte man fortan verstärkt die neuen Erkenntnisse der naturwissenschaftlich-technischen Forschung. Die erste Errungenschaft war in dieser Hinsicht die Erfindung der Fotografie, die erstmals 1841 von der Pariser Polizei eingesetzt wurde, um mit Porträtaufnahmen die Gesichter von bereits verurteilten Tätern zu archivieren. Aber die Fotografie war als Technik für eine lückenlose Identifizierung von Straftätern unzureichend, da die Straftäter ihr Aussehen im Laufe der Zeit veränderten. Ohnehin ließen sich mit den Fotos nur die vorbestraften Täter erfassen. Insbesondere die Medizin entwickelte sich Ende des 18. Jahrhunderts zur Leitdisziplin unter den Humanwissenschaften und prägte die anderen Wissenschaftsdisziplinen, da man davon ausging, gesellschaftliche Phänomene anhand von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erklären zu können.
 
Die Medizin lieferte ebenfalls die Techniken zur Vermessung des Körpers. Ein Pionier auf dem Gebiet der objektiven Personenidentifizierung (signalement) war der Pariser Kriminalist und Anthropologe Alphonse Bertillon (1853-1914), der sich mit der Physiognomie des Menschen befasste und von 1879-1880 ein detailliert ausgearbeitetes System der Körpervermessung entwickelte. Bertillon ging von der Annahme aus, dass der Körperbau eines Menschen ab dem 21. Lebensjahr unveränderlich sei, und ließ komplizierte Instrumente herstellen, mit denen bestimmte Gliedmaße und die Schädelform vermessen werden konnten. Er schlug 11 Personenmerkmale (z.B. Körpergröße, Armspannweite, Länge des rechten Mittelfingers) vor, um die Körpervermessung vergleichbar zu machen. Die nach ihrem Erfinder benannte Bertillonage konnte sich jedoch nicht durchsetzen, da sich die Körpervermessung in der Praxis als sehr aufwendig erwies und fehleranfällig war. Außerdem mussten die Polizeistellen unkontrolliert anwachsende Datenmengen verwalten. Bertillon gilt aufgrund seiner Erkenntnisse auf dem Gebiet der Personenidentifizierung als Begründer der Kriminaltechnik, die sich später zu einer Teildisziplin der Kriminalistik etablierte. Eine bahnbrechende Bedeutung für die Identifikation von Straftätern hatte gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Entwicklung der Daktyloskopie durch den britischen Naturforscher Francis Galton (1822-1911). Im Vergleich zur Bertillonage hatte das Fingerabdruckverfahren den Vorteil, dass ein einziges, relativ leicht zu erfassendes und dazu auch noch unveränderliches Körpermerkmal ausreichte, um die Identität eines Täters zu ermitteln.
 
Erste Versuche einer theoretischen Einordnung der Kriminalistik erfolgten 1881 durch den Strafrechtswissenschaftler Franz von Liszt (1851-1919), der den Begriff gleichbedeutend mit der „Gesamten Strafrechtswissenschaft“ verwendete, die damals das materielle und formelle Strafrecht sowie die strafrechtlichen Hilfswissenschaften umfasste. Im Jahr 1893 veröffentlichte der österreichische Jurist Hans Groß (1847-1915), der vielfach auch als Begründer der Kriminalistik genannt wird, das „Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik“. Nach Groß bestand die Kriminalistik aus den strafrechtlichen Hilfswissenschaften und war damit mit der Kriminologie identisch. In der 4. Auflage des Standardwerks folgte dann eine systematische Eingrenzung des Begriffs auf die Kriminalphänomenologie und die praktische Untersuchungskunde. Für das Selbstverständnis der Kriminalistik im deutschen Sprachraum war das Werk, das später von Friedrich Geerds immer wieder aktualisiert wurde, richtungsweisend. Die 10. und zugleich letzte Auflage erschien 1978 unter dem Titel „Handbuch der Kriminalistik“.
 
Teildisziplinen
Kriminalistik steht für die Anwendung aller technischen, taktischen und strategischen Mittel, die der Aufdeckung, Aufklärung und Verhinderung einer kriminellen Handlung dienen. In diesem Sinne wird in der Literatur eine Unterscheidung in die Teildisziplinen Kriminalstrategie, Kriminaltechnik und Kriminaltaktik vorgenommen. Als weitere Teildisziplin wird gelegentlich die Kriminaldienstkunde hinzugezählt, die Verwaltungsanordnungen, Erlasse und Dienstanweisung enthält und die nur für den internen Dienstbetrieb relevant ist. Für ein allgemeines Verständnis der Kriminalistik spielt die Kriminaldienstkunde daher nur eine untergeordnete Rolle.
 
Kriminaltechnik
Die Kriminaltechnik umfasst die Werkzeuge, Methoden und Verfahren, die in ihrer Gesamtheit der Beweismittel- und Spurensicherung am Tatort dienen, d.h. der Verhinderung und Aufklärung einer Straftat und der Ergreifung des Täters. Die Kriminaltechnik erstreckt sich mittlerweile auf eine Vielzahl von Bezugswissenschaften, die praktisch den gesamten Bereich der Naturwissenschaften abdecken und die den interdisziplinären Charakter der Kriminalistik besonders zum Ausdruck bringen. Die Nähe zu den Naturwissenschaften erklärt auch, dass in der einschlägigen Literatur synonym verwendete Begriffe wie „kriminaltechnische Untersuchungskunde“, „naturwissenschaftliche Kriminalistik“ oder „Polizeitechnik“ verwendet werden. Die Kriminaltechnik kann daher auch als die Kriminalistik im engeren Sinne verstanden werden. In der Kriminaltechnik sind Methoden und Verfahren entwickelt worden, die originär der Kriminalitätsbekämpfung dienen. Im Mittelpunkt der Ermittlungsarbeit steht dabei die naturwissenschaftliche Deutung der Sachbeweise, die im Strafverfahren für die Beweisführung herangezogen werden. Neben den Aussagen der Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen sind Indizienbeweise ein unverzichtbarer Bestandteil für die Aufklärung eines Delikts im Strafprozess. Die breite Anerkennung der Kriminalistik bei Polizei und Justiz beruht daher auf Nutzbarmachung von technischen Erfindungen wie dem Mikroskop, dem Röntgengerät und den Fortschritten in der Ballistik, Toxikologie und Genforschung. Ausgehend von der Körpermessung und Daktyloskopie bis hin zur DNA-Analyse hat die kriminaltechnische Personenidentifizierung im 20. Jahrhundert eine Entwicklung von der äußeren zur inneren Körpermessung durchlaufen. Ein anderes Betätigungsfeld der Kriminaltechnik ist die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologie, um beispielsweise Straftaten im Bereich der Internet- und Computerkriminalität aufzudecken. Ein wachsendes Interesse wecken die Informations- und Kommunikationstechnologien mittlerweile auch für die Identifizierung von Personen in Echtzeit. Als Beispiele sei hier die Fahndung mit Videokameras genannt, die eine elektronische Gesichtsfeldmessung ermöglicht. Viele andere biometrische Verfahren wie die elektronische Iriserkennung, sensorische Fingerabdruckverfahren und akustische Spracherkennung werden bereits in Sicherheitsbereichen in Unternehmen und auf Flughäfen erprobt oder sogar systematisch eingesetzt. Es ist gegenwärtig noch nicht absehbar, wie diese Verfahren in der Kriminaltechnik eingesetzt werden, da sie in die Grundrechte und in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
 
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem taktisch zweckmäßigen Vorgehen bei der fallbezogenen Kriminalitätsbekämpfung. Dieser Bereich umspannt ein weites Wissensgebiet, das für eine abschließende Behandlung kaum zugänglich ist. Für die Aufklärung und Verhinderung einer Straftat müssen die Sachbeweise der Kriminaltechnik mit denen der Personalbeweise, die das Resultat der Aussagen von Beschuldigten und Zeugen sind, verglichen und analysiert werden. Folgende Teilbereiche sind für die Kriminaltaktik zentral: Fahndungsmittel, Vernehmungstechnik und -taktik, Aufbereitung und Bewertung von Daten und Informationen, kriminalistische Fallanalyse mit der gedanklichen Zergliederung einer Straftat usw. Neben diesen systematisch verankerten Maßnahmen der Kriminaltaktik sind häufig auch die Berufserfahrung sowie Intuition, Phantasie und Kreativität für die Aufklärungsarbeit zentral. Dieser Bereich des kriminalistischen Denkens ist allerdings auch mit einigen Problemen behaftet, da Vorurteile, Stigmatisierungen, Wahrnehmungsfehler und ungerechtfertigte Schuldvermutungen in die Fallanalyse mit einfließen können. Daher muss im Ermittlungsverfahren auf jeden Fall die Rechtsordnung respektiert werden. Die Wahl der kriminaltaktischen Methode ist auch von der Art des Delikts abhängig. Bei der Aufklärung von schweren Straftaten wie Sexual- und Gewaltverbrechen dominieren häufig die Sicherung der Tatortspuren und gerichtsmedizinische oder – wie im Fall von Schusswaffengebrauch – ballistische Untersuchungen. Anders ist es bei Delikten wie Urkundenfälschung, für die häufig eine kriminaltechnische Untersuchung der Handschrift ausreicht, um einen Täter zu überführen. Das Modus-operandi-System hat für die Kriminaltaktik eine zentrale Bedeutung. Für die Aufklärungsarbeit werden bereits begangene Straftaten im Hinblick auf ihre Arbeits- und Vorgehensweise analysiert, um anhand von Regelmäßigkeiten den möglichen Täterkreis zu begrenzen. In diesem Zusammenhang sind in der Vergangenheit auf Länder-, Bundes- und sogar auf europäischer Ebene miteinander vernetzte Informations- und Kommunikationssysteme aufgebaut worden, auf die alle Polizeidienststellen einen Zugriff haben. Als Beispiel sei hier das polizeiliche Informationssystem INPOL genannt, das einen Datenaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ermöglicht. Zu den wichtigsten Dateien zählen Kriminalaktennachweis, Erkennungsdienst, Personenfahndung, Sachfahndung, Haftdatei sowie DNA-Analyse-Datei. Allerdings beruht das Modus-operandi-System auf theoretischen Annahmen (Täter-Perseveranz), die inzwischen widerlegt worden sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei der Überführung von Straftätern nach wie vor die klassischen Ermittlungsmethoden wie Vernehmung und Gegenüberstellung zum Einsatz kommen.
 
Kriminalstrategie
Im Vergleich zu den anderen Teildisziplinen wird die Kriminalstrategie erst sehr spät, d.h. seit den 1980er-Jahren systematisch der Kriminalistik zugeordnet. Noch 1978 findet sich im „Handbuch der Kriminalistik“ von Groß und Geerds nur ein kurzer Hinweis zu diesem Begriff: „Im Rahmen der Kriminaltaktik verstehen manche unter ‚Kriminalstrategie’ ein besonderes Gebiet, in welchem es um die Koordinierung der taktischen und operativen Maßnahmen auf hoher bzw. höchster kriminalistischer Ebene geht. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Kunst des Zusammenwirkens aller Kräfte bei der Erreichung kriminalpolitischer Ziele.“ Lange Zeit war unklar, wie dieser Begriff mit Inhalt gefüllt werden kann. Unterschiedliche Ansichten gab es auch bezüglich der Frage, wie sich die Inhalte allgemein in die Kriminalwissenschaften und speziell in die Kriminalistik einordnen lassen. Ein Teil der Autoren zählt die Kriminalstrategie zum Aufgabenbereich der polizeilichen Führungsebene. Als Begründung für diese neue Teildisziplin in der Kriminalistik wird angeführt, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten die Erscheinungsformen, Begehungsmerkmale und Täterprofile in der Kriminalität verändert haben. Die Kriminalstrategie basiert auf den Erkenntnissen zur aktuellen Kriminalitätslage und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Neue Formen der Kriminalität wie Organisierte Kriminalität, Menschhandel, illegaler Drogenhandel und internationaler Terrorismus werden als Beispiele angeführt, die systematische Bekämpfungsmaßnahmen und Frühwarnsysteme auf internationaler Ebene notwendig machen. Anhand dieser veränderten Formen der Kriminalität zeigt sich die Tendenz, dass die Kriminalstrategie eine immer stärkere Verbindung zur Kriminalpolitik herstellt. Neben Polizei und Justiz beeinflussen Parlamente und Regierungen, welche die kriminalpolitischen Rahmenbedingungen definieren und vorgeben, zunehmend die Gestaltung der Kriminalstrategie. Die Etablierung als Teildisziplin ist daher auch eine Folge des Globalisierungsprozesses, des Wegfalls innerstaatlicher Grenzen in der Europäischen Union, der Migrationsbewegungen sowie der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Längst sind auf nationaler und internationaler Ebene eine institutionelle und informationstechnische Infrastruktur (Europol, Eurojust, Schengener Abkommen) geschaffen worden, die diesen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen Rechnung trägt und die ein planmäßiges, langfristiges, gebündeltes und koordiniertes Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung ermöglicht. Die Anpassung der Kriminalistik als Hilfswissenschaft an die neu definierten Anforderungen der Strafverfolgung kommt besonders in der konzeptionellen Aufwertung der Kriminalstrategie zum Ausdruck.
Insgesamt sieht sich die Kriminalistik der Kritik ausgesetzt, dass sie gesellschaftliche Normierungs- und Bewertungsprozesse, die abweichendes Verhalten konstituieren, konsequent ausblendet. Mit ihrer erfahrungswissenschaftlichen, häufig naturwissenschaftlichen Herkunft stellt sich die Kriminalistik in den Dienst der Kriminalitätsbekämpfung und macht sich damit die moralische Bewertung der Kriminalität zueigen. Diese moralische Bewertung ist disziplinimmanent und wird als Dogma nicht mehr hinterfragt. Der Nutzen und die Notwendigkeit der Kriminalistik stehen trotz dieser Einwände aber außer Zweifel. Vielmehr zeigt sich in dieser Kritik die Unselbstständigkeit einer Hilfswissenschaft gegenüber der Strafverfolgung. Die neuen Formen der internationalen Zusammenarbeit sowie die neuen Methoden und Verfahren der Kriminaltechnik stoßen bei weitem aber nicht nur auf Zustimmung in der Öffentlichkeit, da viele Maßnahmen die Grundrechte und die Privatsphäre verletzen. Als weitere Kritik wird angefügt, dass Täter mit der Verbesserung der kriminalistischen Methoden und Verfahren immer neue Vermeidungsstrategien entwickeln, um der Strafverfolgung zu entgehen. Dies erfordert einen immer größeren personellen und technischen Aufwand, um neuen Begehungsformen von Kriminalität zu begegnen.
 
Literatur
 
• Berthel, Ralph, 2005, Kriminalstrategie gestern und heute. Eine Betrachtung zur Entwicklung einer Teildisziplin der Kriminalistik, zu ihren Wurzeln und Perspektiven, in: Kriminalistik, 59. Jg., Heft 11/2005, S. 619-627 (Teil 1), Heft 12/2005, S. 708-716 (Teil 2)
• Berthel, Ralph et al., 2006, Grundlagen der Kriminalistik/Kriminologie. Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Bd. 1, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden
• Groß, Hans und Geerds, Friedrich, 1978, Handbuch der Kriminalistik, begr. als „Handbuch für Untersuchungsrichter“, 10., völlig neu bearbeitete Auflage, Schweitzer, Berlin
• Kunz, Karl-Ludwig, 2001, Kriminologie. Eine Grundlegung, Haupt, Bern, Stuttgart, Wien
• Stangl, Wolfgang, 1982, Bruchlose und abgebrochene Traditionen der österreichischen Kriminologie, in: Kriminalsoziologische Bibliographie, S. 3-23

Hergen Hillen
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