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Abolitionismus
 
Abolitionismus "Abolition", aus dem Lateinischen stammend, bedeutet wörtlich übersetzt Abschaffung oder Aufhebung. Historisch betrachtet richtete sich die größte und erfolgreichste Abolitionsbewegung ab etwa 1780 gegen die Sklaverei in den USA. Später hatte eine von England ausgehende Bewegung zur Abschaffung der staatlichen Aufsicht über die Prostitution (organisiert in der Internationalen Abolitionistischen Föderation, gegr. 1875) dort und danach 1927 in Deutschland Erfolg, als mit Unterstützung der Kaiserin Auguste Viktoria die Reglementierung der Prostitution aufgehoben wurde.

In der kriminalpolitischen Diskussion wird der Begriff vor allem seit den 1970er Jahren benutzt, um Bewegungen zu bezeichnen, die sich für die Abschaffung von einzelnen Strafrechtsnormen, Sanktionen (z.B. der Freiheitsstrafe) oder des gesamten Strafrechts einsetzen. Diese neue abolitionistische Bewegung ging insbesondere von Skandinavien aus. Im Sinne einer "negativen Kriminalpolitik" sieht sie den Ausweg aus dem Dilemma des ständig erfolglosen Versuchs, die Kriminalität zu bekämpfen, nicht in besseren Behandlungsmethoden, besseren Gesetzen oder mehr Gefängnissen. Sie stellt vielmehr die Frage, ob es nicht auch ohne oder mit wesentlich weniger Strafrecht und strafrechtlichen Sanktionen gehen kann und beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen "Ja". Hintergrund dieser Bewegung ist auch der vielerorts für gescheitert erklärte Behandlungsgedanke, nach dem Abweichler und gesellschaftliche Randgruppen nur entsprechender Behandlung bedürfen, um sie (wieder oder erstmals) zu angepaßten Gesellschaftsmitgliedern zu machen.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden konkrete abolitionistische Vorschläge vorgelegt von verschiedenen "Initiativen für eine bessere Kriminalpolitik", die von den skandinavischen Vorläufern inspiriert wurden (dort gegründet seit 1968), sowie bis vor einiger Zeit auch von Teilen der Partei der GRÜNEN (aber nicht mehr, nachdem diese in der Regierungsverantwortung standen). Konkret wird u. a. verlangt, keine neuen Gefängnisse zu bauen, weil die Anzahl der zur Verfügung stehenden Gefängnisplätze, unabhängig vom tatsächlichen Ausmaß der Kriminalität, entscheidend die Anzahl der Inhaftierten bestimme. Darüber hinaus sollen die langen Freiheitsstrafen abgeschafft und es soll auf jegliche (Zwangs-) Therapie im Vollzug verzichtet werden, weil beides keine nachweisbaren Resozialisierungseffekte habe. Strafrechtliche Konfliktregulierungen sollen auf ein unabdingbares Mindestmaß beschränkt und zivilrechtliche und außerstrafrechtliche Konfliktregelungsmechanismen gefördert werden. Teil-abolitionistische Gedanken werden vereinzelt (z.B. in den "Arnoldshainer Thesen zur Abschaffung der Freiheitsstrafe" von 1989) in der Form vertreten, dass auf strafenden Freiheitsentzug verzichtet werden soll und an dessen Stelle andere Maßnahmen, im wesentlichen Geld- oder Arbeitsleistungen, treten sollen.
Zu den wichtigsten Theoretikern des Gefängnis-Abolitionimus gehören Thomas Mathiesen (Norwegen), Nils Christie (Norwegen), Louk Hulsman (Niederlande) und Herman Bianchi (Niederlande). In der Folge haben sich vor allem Karl F. Schumann und Sebastian Scheerer (Deutschland), Willem de Haan und René van Swaaningen (Niederlande), Heinz Steinert (Österreich), Mick Ryan und Joe Sim (UK), sowie Harold E. Pepinsky und Angela Davis (USA) um die Präzisierung und Verbreitung dieser Idee bemüht (s. dazu den Beitrag im "Prisonportal" sowie Feest/Paul 2008 im Schwerpunktheft des KrimJ "Ist das Gefängnis noch zu retten?". In diesem Schwerpunktheft wird über eine Umfrage bei prominenten Vertretern des Abolitionismus berichtet. Der Wortlaut dieser Umfrage ist (in englischer Sprache) auf der Web Page des Instituts für kriminologische Sozialforschung (Universität Hamburg) zu finden. http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/KrimInstituteVereinigungenZs/Zusatzmaterial.html

Generell gibt verschiedene Ansatzpunkte, um abolitionistische Theorien zu vertreten: Einige gehen vom "unethischen Charakter der Gefängnisstrafe" aus und schlagen alternative Formen der Problem- oder Konfliktregelung vor, während andere versuchen, die (angeblich) rationalen Rechtfertigungen der Freiheitsstrafe zu widerlegen.
Als Alternativen werden z.B. angeboten Konfliktlösung und Rekonziliation oder Ersatz durch zivilrechtliche Verfahren.

Literatur
- Arnoldshainer Thesen zu Abschaffung der Freiheitsstrafe, Arnoldshain (Evangelische Akademie) 1989
- Beitrag "Abolitionismus - Gefängnisse" in: "Prisonportal" unter http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Abolitionismus
- Christie, N.: Die versteckte Botschaft des Neuklassizismus. Kriminologisches Journal 1983, 14-33
- Feest, J., B. Paul: Abolitionismus. Einige Antworten auf oft gestellte Fragen. In: Kriminologisches Journal 1/2008
- Scheerer, S.: Die abolitionistische Perspektive. Kriminologisches Journal 1984, S. 90-111
- Mathiesen, T.: Überwindet die Mauern! Neuwied 1979


Thomas Feltes
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