A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle |
Arbeitsmarkt und Strafvollzug
 
Arbeitsmarkt und Strafvollzug

Zwei Ansätze bemühen sich um eine analytische Verknüpfung von Arbeitsmarkt und Strafvollzug: Der erste neomarxistische Ansatz von George Rusche und Otto Kirchheimer aus den 1930er Jahren hat in der aktuellen kriminologischen Diskussion allenfalls eine geringe Bedeutung. Dagegen bleibt abzuwarten, wie sich die Rezeption des zweiten sich auf Bourdieu, aber auch Durkheim und Marx beziehenden Ansatzes von Loïc Wacquant aus den späten 1990er Jahren entwickelt.

Die nach der Emigration des Frankfurter Instituts für Sozialforschung in die USA dort 1939 erschienene Studie Sozialstruktur und Strafvollzug fußt auf einer ökonomischen Betrachtung des Strafvollzugs. Die Veröffentlichung wurde von dem 1933 nach England emigrierten Rusche noch in Deutschland geschrieben und im Exil 1934 abgeschlossen, jedoch von Kirchheimer in den USA zur Veröffentlichung aufbereitet. Diesem war allerdings Rusches theoretischer Ansatz zu ökonomistisch. So kam es zu einer Koautorenschaft mit deren Ergebnis weder Rusche selbst noch Kirchheimer zufrieden waren.

Nach Rusche bildet jede Gesellschaftsformation, wie der Feudalismus oder der Kapitalismus, ein seinen Produktionsverhältnissen entsprechendes System des Strafvollzuges heraus. So führt die kapitalistische Entwicklung zu einer Rationalisierung auch der Strafverfolgung, die sich in einer zunehmenden Bedeutung der Geldstrafe niederschlägt. Damit wird der staatliche Strafanspruch mit dem fiskalischen Interesse des Staates verknüpft und begründet eine Ausweitung der Geldstrafe und die Kommerzialisierung der Gefängnisarbeit. Die Arbeit der Gefängnispopulation könne eingesetzt werden, um Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, gleichzeitig würden die Haftbedingungen von einer illegalen Tätigkeit abschrecken und eine Existenz als Lohnarbeiter erstrebenswert machen.

Während die These einer zunehmenden Rationalisierung des Strafsystems durch monetäre Strafen weitgehend unbeachtet blieb, wurden in Anschluss an Rusche/Kirchheimer verschiedene Aspekt der Gefängnisarbeit ab den 1960er Jahren verstärkt rezipiert. So auch die These, das Gefängnis diene dazu, jene Arbeitskräfte zu absorbieren, die auf dem Arbeitsmarkt chancenlos waren. Jedoch ließ sich empirisch kein Zusammenhang zwischen der Arbeitslosenquote und der Inhaftiertenquote nachweisen. Aufgrund der relativ zur Gesamtbevölkerung geringen Gefängnispopulation konnte die These allenfalls für kleine regionale Teilgebiete überhaupt plausibilisiert werden.

In den 1990er Jahren entwickelte der französische Soziologe Wacquant in Berkeley/USA vor dem Hintergrund der sehr großen Gefängnispopulation der USA eine These, die ebenfalls den Strafvollzug mit dem Arbeitsmarkt verbindet. Von ihm wird die im internationalen Vergleich extrem hohe Inhaftiertenrate von 506 Inhaftierten auf 100.000 Einwohner im Jahre 2007 (eine Rate mehr als 100 gilt als punitiv) mit dem Umbau des Wohlfahrtstaates verknüpft:
Der Abbau des Wohlfahrtsstaates (welfare state) zugunsten eines so genannten aktivierenden Sozialstaates (workfare), der den Bezug öffentlicher Leistungen an eine Arbeitspflicht koppelt, solle dem formellen Niedriglohnsektor Arbeitskräfte zu treiben, die sich ihm sonst durch den Bezug von Sozialhilfe entzögen. Gleichzeitig würde ein äußerst punitives Strafverfolgungssystem das Ausweichen in die informelle und teilweise illegale Schattenökonomie unterbinden. Dieses als prisonfare bezeichnete Konzept bilde mit seinem Gegenstück der workfare ein ineinander verzahntes kriminal- und sozialpolitisches Konzept.

Dessen kriminalpolitische Seite begann 1993 in New York mit der dortigen Zero Tolerance Policy (Nulltoleranzstrategie), die zunehmend von anderen Bundesstaaten übernommen worden ist, während die sozialpolitische Zäsur mit der im Jahre 1996 durch die Reform der öffentlichen Wohlfahrt durch die Clinton-Administration markiert wird. Marginalisierte Bevölkerungsgruppen kamen seit dem durch die Kürzungen der Sozialausgaben unter Druck, während gleichzeitig auch kleinere Normverstöße hart sanktioniert werden. Diese Kombination von Abbau des sozialen Netzes und gleichzeitigen Orientierung auf eine äußerst repressive Strafjustiz hätte die Gefängnispopulation dramatisch ansteigen lassen. Besonders betroffen hiervon sind die Afroamerikaner als die am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppe.

Allerdings lässt sich empirisch ein extremer Anstieg der US-amerikanischen Gefängnispopulation bereits seit den 1970er Jahren feststellen. Auch lässt sich empirisch die behauptete Übernahme der US-amerikanischen Kriminal- und Sozialpolitik in Europa vor allem in Deutschland, Großbritannien und Frankreich allenfalls für die beiden erst genannten Länder plausibilisieren. Dagegen weist die französische Entwicklung zwar ebenfalls eine Zunahme der Gefängnispopulation auf, jedoch ist gleichzeitig eine deutlich gesunkene Armutsgefährdung nach Sozialleistungen festzustellen. Auch die Armutsgefährdung erwerbstätiger Personen ist in Frankreich im Zeitraum von 1997 bis 2007 zumindest leicht zurückgegangen. Jedoch wäre angesichts des behaupteten Abbaus des Sozialstaates, ein Anstieg der Armutsgefährdung zu erwarten gewesen.

Die Wirkung des Strafvollzugs auf den Arbeitsmarkt und damit auf die Arbeitslosigkeit ist ohnehin zwiespältig: Da die Gefängnispopulation zu einem erheblichen Teil aus Personen besteht, denen es schwer fällt ein Arbeitsverhältnis zu begründen, entlaste der Strafvollzug in den USA den Arbeitsmarkt und senke die offizielle Arbeitslosenquote um etwa 2%, so Wacquant in Elend hinter Gittern. Während er in dem jüngeren Bestrafen der Armen die Perspektive auf die disziplinarischen Aspekte von Sozialhilfe (workfare) und Strafvollzug (prisonfare) verlagert: Diese miteinander verzahnten Instrumente sollen die ihnen unterworfene Bevölkerungsgruppe in den formellen Niedriglohnsektor treiben. Demnach würde das Gefängnis dem Arbeitsmarkt zwar unmittelbar Arbeitskräfte entziehen, ihm jedoch mittelbar wieder zuführen. Die Wirkung des Gefängnisses sei daher eine doppelte: Zum einen würde es Arbeitskräfte in weitgehend deregulierte Lohnarbeit des Niedriglohnsektors zwingen, zum anderen diente es der Verwahrung entproletarisierter Afroamerikaner, ohne eine ökonomische Funktion zu erfüllen.

Literatur:
- Aebi, M.F.; Aromaa, K.; Aubusson de Cavarlay, B. et al. 2006. European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics. Den Haag: Boom Juridische Uitgevers.
- Rusche, G.; Kirchheimer, O. 1981. Sozialstruktur und Strafvollzug. Frankfurt: Europäische Verlagsanstalt.
- Wacquant, L. 2000. Elend hinter Gittern. Konstanz: UVK Universitätsverlag.
- Wacquant, L. 2009. Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit. Opladen und Farmington Hills, MI: Verlag Barbara Budrich.


Ingo Techmeier
© 2006-2024 Thomas Feltes | Impressum | Datenschutz