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Alterskriminalität
 
Unter Alterskriminalität versteht man im weiteren Sinne die Straftaten derjenigen Menschen, die 60 Jahre und älter sind, wobei vereinzelt auch vertreten wird, die Altergrenze bei 65 Jahren zu ziehen, um so der gestiegenen Lebenserwartung gerecht zu werden. Im engeren Sinne beschreibt Alterskriminalität Delikte, die typisch für den physischen und psychischen Prozess der Alterung sind. Die Alterskriminalität unterscheidet sich von der Spätkriminalität insofern, als unter Spätkriminalität die Straftaten zusammengefasst werden, die von alten Menschen, die sich zuvor straffrei verhalten haben, erstmalig begangen werden.

Hinsichtlich Umfang und Zusammensetzung der registrierten Kriminalität alter Menschen fallen mehrere Besonderheiten auf: • Unter Berücksichtigung des starken Anstiegs ihres Bevölkerungsanteils verläuft die Kriminalität älterer Menschen, verglichen mit anderen Altersgruppen, relativ konstant, wenn man die Steigerung bei den Ladendiebstählen in den letzten Jahren außer acht lässt.
• Die Zahl der Tatverdächtigen über 60 Jahre ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen sehr gering (ca. 6,4 % der Tatverdächtigen in 2004). Somit handelt es sich bei alten Menschen um die Altersgruppe, welche die geringste Kriminalitätsbelastung aller Altersgruppen aufweist. Als Ursachen für die geringe Alterskriminalität werden eine gestiegene geistige Reife, eine Zunahme an innerer Zufriedenheit, das Nachlassen von Abenteuerlust und Körperkraft sowie der Wegfall von Leistungsdruck und delinquenten Einflüssen gesehen. Es könnte allerdings auch sein, dass lediglich die Anzeigenbereitschaft gegenüber alten Menschen sehr gering ist (vgl. Kontrolltheorie), da diese kaum besonders schwere Delikte begehen, wie im Folgenden noch gezeigt wird.
• Die Alterskriminalität deckt im Schwerpunkt einen begrenzten Bereich der möglichen Straftaten ab. Wie auch bei anderen Altersgruppen dominieren der Ladendiebstahl (mehrheitlich von Frauen begangen) und fahrlässige Straßenverkehrsdelikte (mehrheitlich von Männern begangen) sowie die Leistungserschleichung (Schwarzfahren). Ein vergleichsweise überdurchschnittlicher Tatverdächtigenanteil ist bei der Beleidigung, Brandstiftung, Betrugsdelikten, Umweltstraftaten und dem sexuellen Missbrauch von Kindern (welcher als „Ersatzhandlung“ für die unerreichbar gewordene sexuelle Beziehung zu einer erwachsenen Person dienen soll) zu verzeichnen. Die schweren Straftaten wie bspw. Raub und Vergewaltigung treten deutlich in den Hintergrund. Dennoch sei ein Trend zu schweren Diebstahlsformen erkennbar. Aufgrund der geringen Kriminalitätsbelastung, insbesondere mit Schwerstkriminalität, sind alte Menschen im Strafvollzug mit rund 1% aller Strafgefangenen deutlich unterrepräsentiert.
• Weiterhin fällt auf, dass sich die Belastungskurven der männlichen und weiblichen Täter mit zunehmendem Alter annähern, während bspw. bei männlichen Heranwachsenden eine deutlich höhere Kriminalitätsbelastung im Vergleich zu ihren weiblichen Altergenossinnen zu verzeichnen ist. Ca. 50-90% der älteren Beschuldigten gelten als Ersttäter.

Für die Ursachen der Alterskriminalität gilt grundsätzlich das Gleiche wir für die Kriminalität jüngerer Personen. Hinzu kommt, dass durch Alterungsvorgänge die Steuerungs-, Urteils- und Merkfähigkeit beeinträchtigt werden kann (ca. 25% der über 65 jährigen Täter sollen psychisch erkrankt sein), dass alte Menschen über mehr Freizeit verfügen und ein vermindertes Einkommen erzielen (Eigentumsdelikte). Auch die steigende Alterseinsamkeit könnte als soziale Bedingung Einfluss auf die kriminelle Entwicklung alter Menschen genommen haben. Demnach begehen alte Menschen Straftaten, um zumindest in sozialen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden zu treten und um mittels Kriminalität Abwechslung und Abenteuer in ihr oft trostloses Leben zu bringen.

Die niedrige registrierte Belastung mit alterspezifischer Kriminalität wird in der Literatur über die Theorie der Kriminalität der Schwäche erklärt. Hiernach kommt es in Einzelfällen zu einer Abnahme der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dies hat eine Umstrukturierung der Kriminalität zur Folge und führt z.B. zu kriminellen Aktivitäten mit Ersatzcharakter (Täter wählt statt Körperverletzung die Beleidigung, statt Raub die Hehlerei). Es wird vermutet, dass mit dem physischen und psychischen Altern eine Abschwächung der kriminellen Energie einhergeht („Restkriminalität“ verbleibt). Hierbei sollte allerdings nicht vernachlässigt werden, dass eine mindestens ebenso große Rolle in bestimmten Deliktsbereichen der mit der Ausgliederung aus dem Berufsleben und aus anderen sozialen Bereichen zusammenhängende Rückgang der Gelegenheiten zur Deliktsbegehung spielen dürfte. Auch scheinen ältere Menschen eher bereit zu sein, sich sozial anzupassen und potentiellen Konfliktsituationen aus dem Weg zu gehen. Sofern ältere Straftäter ihre "kriminelle Karriere" nicht schon ohnehin abgebrochen haben, schätzen sie mit zunehmendem Alter ihr Entdeckungs- und Bestrafungsrisiko vermutlich vorsichtiger ein. Eine andere Literaturmeinung glaubt hingegen, dass die Furcht vor strafrechtlichen Sanktionen im Alter nachlässt und sich daher kriminalitätsfördernd auswirkt.

Die Kontrolltheorie geht davon aus, dass die Häufigkeit formeller sozialer Kontrolle gegenüber alten Menschen zurückgeht, was bisher aber nicht empirisch nachgewiesen wurde. Dieser Rückgang schafft für die Begehung von Straftaten günstigere Bedingungen, verringert die registrierte Kriminalität und vergrößert, da Gesellschaft und Strafverfolgungsbehörden eine hohe Bereitschaft zur informellen Erledigung zugeschrieben wird, wenn alte Menschen als Täter in Frage kommen, das Dunkelfeld.

Trotz geringer Tatverdächtigenbelastung soll die Alterskriminalität laut Statistik des Bundeskriminalamtes seit Mitte der 90er Jahre um bis zu 28 % zugenommen haben. Als Erklärungsversuch für die Zunahme der Ladendiebstähle älterer Frauen wird vermehrt die unzureichende finanzielle Absicherung infolge niedriger (Witwen-) Renten ins Spiel gebracht. Derzeit beziehen ca. 300.000 Senioren Sozialhilfe. Gestohlen wird demnach mehr aus Armut denn als Aufbegehren gegen die Gesellschaft. Weiterhin sind Senioren heute viel aktiver und mobiler als vor 20 oder 30 Jahren. Daraus folgt eine Zunahme krimineller Aktivitäten. Die Vermutung, die Alterskriminalität nehme zu und basiere auf alterspezifischen Ursachen führte verschiedentlich schon zur Forderung nach einem gesonderten Altersstrafrecht, ähnlich dem Jugendgerichtsgesetz mit altersspezifischen Sanktionen und zusätzlich zur Forderung nach einem gesonderten Altersstrafvollzug ohne Störungen durch jüngere Strafgefangene („Ausgliederungstheorie“). Hiergegen wird angeführt, dass das jetzige Strafrecht mittels § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB eine Berücksichtigung aller mit der Tat oder der Person des Täters zusammenhängenden Gesichtspunkte bereits ermöglicht und dass erst der gemeinsame Vollzug (aller Altersgruppen) eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht („Sozialteilnahmetheorie“). Ohnehin dürfte das Strafrecht allgemein als Mittel ungeeignet sein, um sozialer Vereinsamung und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzutreten.

Als Vorschlag zur Prävention wird zur Alterskriminalität angeführt, dass alten Menschen ihre Selbstbestimmung (auch durch Zurverfügungstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen) und Kontrolle belassen werden sollte. Kriminalitätsmindernd soll sich auswirken, wenn alte Mensche im ihnen bekannten sozialen Umfeld belassen und eingebunden werden. Die Gesellschaft müsste demnach alten Menschen vermehrt Betätigungsfelder öffnen um sie ins gesellschaftliche Leben zu integrieren. Die Lebenszufriedenheit der alten Menschen ist somit als Korrelat der Interaktion von Persönlichkeit und Umwelt ein wichtiger kriminalitätshemmender Faktor.



Literaturnachweise:
• Jäckle, L. 1987: Aspekte der Alterskriminalität in kriminologischer Sicht, Freiburg.
• Kreuzer, A. / Hürlimann, M. (Hrsg.) 1992: Alte Menschen als Täter und Opfer - Alterskriminalität als humane Kriminalpolitik gegenüber alten Menschen, Freiburg.
• Kessler, I. 2005: Theoretische Perspektiven zur Alterskriminalität, in: Bewährungshilfe 2/2005: 131-148.
• Schwind, H.-D. 2006: Kriminologie, Heidelberg, § 3, Rn. 31 ff.

Schlüsselbegriffe:
• Spätkriminalität
• Sozialteilnahmetheorie
• Ausgliederungstheorie
• Kontrolltheorie
• Kriminalität der Schwäche

Florian Albrecht
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