Bundespolizei Die Bundespolizei (BPOL) stellt die größte Polizeibehörde auf Bundesebene neben dem
Bundeskriminalamt (BKA) und der Polizei beim Deutschen Bundestag dar. Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern.
Im Gegensatz zu den 16 Länderpolizeien, die im jeweiligen Bundesland die allgemeinen polizeilichen Aufgaben wahrnehmen, hat die Bundespolizei ihre Kompetenzen bundesweit und ausschließlich im sonderpolizeilichen Bereich. Die BPOL ist also parallel in ihrem Aufgabengebiet zur jeweiligen Landespolizei tätig. Sie hatte bis Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS) inne. Der Name BGS leitet sich direkt vom Grundgesetz ab, welches nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG den Bund ermächtigt Grenzschutzbehörden einzurichten.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Gesetz über die Bundespolizei (BPolG), aber auch in anderen Rechtsvorschriften wie der Strafprozessordnung (StPO), dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder der Eisenbahnbau und -betriebsordnung (EBO).
Geschichte
Die Geburtsstunde der BPOL ist der 16. März 1951. An dem Tag wird der Bundesgrenzschutz gegründet und das erste Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGSG) tritt in Kraft. Zunächst nur 10.000 Mann stark hat der BGS die Aufgabe für die Sicherheit der westdeutschen Bundesgrenzen zu sorgen. Insbesondere die damalige deutsch-deutsche Grenze zur DDR steht im Focus der Grenzschützer. Angehörige des BGS gelten als Kombattanten, d. h. sie sind bei einer militärischen Auseinandersetzung zu Kampfhandlungen gegen die feindliche
Macht berechtigt. Die Bundeswehr wird vier Jahre später, im Jahr 1955 gegründet. Trotzdem bleibt dem BGS der Kombattantenstatus erhalten.
1972 bezeichnet das BGSG erstmals im Zuge einer Änderung den BGS als Polizei des Bundes. Im gleichen Jahr wird als Antwort auf den Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft in München die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) als Anti-Terror-Einheit aufgestellt. Der bekannteste Einsatz der GSG 9 stellt die Befreiung der von palästinensischen Terroristen entführten Lufthansamaschine „Landshut“ in Mogadischu / Somalia dar.
Auch nach der Umbenennung des BGS in Bundespolizei behält die GSG 9 ihren bekannten Namen. Die offizielle Bezeichnung der Einheit lautet heute GSG 9 der Bundespolizei.
1990 ändert sich das Einsatzspektrum des BGS erheblich. Durch die deutsche Wiedervereinigung ist eine starke Grenzsicherung nicht mehr von Nöten und als neue Aufgaben kamen - zunächst nur in den neuen Bundesländern - der bahnpolizeiliche Bereich und die Aufgabe der Luftsicherheit dazu. 1992 werden per Bundesgesetz die Aufgaben der Bahnpolizei und der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf den BGS in ganz Deutschland übertragen. 1994 wird der Kombattantenstatus für BGS-Angehörige aufgehoben.
Am 30. Juni 2005 tritt das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei in Kraft. Heute verrichten circa 41.000 Personen Dienst in der Bundespolizei.
Aufgaben
Grundsätzlich arbeitet die Bundespolizei wie jede andere Polizei. Sie hat ihre Hauptaufgaben im präventiven (gefahrenabwehrenden) und repressiven (strafverfolgenden) Bereich. Weiterhin kommen noch die Vollzugshilfe für andere Behörden und der Schutz privater Rechte hinzu. Wichtigster Unterschied zur Landespolizei: Der Zuständigkeitsbereich ist auf Grund des föderalen Systems auf spezielle Aufgaben begrenzt.
Die wichtigsten Aufgaben (nicht abschließend):
1) Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes
Das stellt vor allem mobile Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen (sog. Schleierfahndung) im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern in das Inland dar. Da in der EU keine stationären Grenzkontrollen mehr stattfinden, ist der Grenzschutz in der heutigen Form von erheblicher Bedeutung. In einem Europa der offenen Grenzen können auch Straftätern EU-weit agieren. Die Kontrollen zielen vor allem auf Straftaten wegen Schleusung und illegaler Migration sowie unerlaubter Ein- und Ausfuhr von Waren.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Fußballweltmeisterschaft, G 8-Gipfel) kann das Bundesministerium des Innern Grenzkontrollen temporär wieder einführen, die dann ebenfalls von der BPOL durchgeführt werden.
2) Bahnpolizei
Die Bundespolizei hat die Aufgabe auf Bahngebiet Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder von diesen ausgehen. Damit die BPOL präventiv tätig werden kann, muss also ein Bahnbezug gegeben sein.
Dieselben Voraussetzungen gelten für die
Repression. Demnach verfolgt die Bundespolizei alle Vergehenstatbestände, die einen o. g. Bahnbezug aufweisen wie z. B. Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren), Sachbeschädigungen an Zügen, Körperverletzungsdelikte und Diebstähle in Zügen oder Bahnhöfen. Dazu kommt noch der Verbrechenstatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 Abs. 3 StGB.
Die Bundespolizei ist deutschlandweit für ein circa 34.000 Kilometer langes Schienennetz mit 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten verantwortlich.
3) Luftsicherheit
Die BPOL ist zuständig für die Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit der zivilen Luftfahrt. Sie ist Luftsicherheitsbehörde im Sinne des Luftsicherheitsgesetztes. Um beispielsweise Anschläge oder Flugzeugentführungen zu verhindern, werden alle Fluggäste und deren mitgeführtes Gepäck kontrolliert, potenziell gefährliche Gegenstände durch Sprengstoffhunde oder Beamten der Entschärfergruppe überprüft und ggf. delaboriert. Zudem wird das komplette Flughafenareal offen und verdeckt überwacht.
Die Bundespolizei nimmt die Aufgaben der Luftsicherheit auf 14 großen Flughäfen wie Frankfurt am Main, München und Hamburg wahr. Für die sonstigen 21 kleineren Flughäfen Deutschlands führt das jeweilige Bundesland im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben durch.
Des Weiteren werden seit dem 24.09.2001 an Bord deutscher Flugzeuge Bundespolizisten als bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter (FSB), sog. Sky Marshals, zum Schutz vor Terroranschlägen und Entführungen eingesetzt.
4) Schutz von Bundesorganen
Die Bundespolizei schützt die wichtigsten Verfassungsorgane des Bundes vor Gefahren und Beeinträchtigen ihrer Funktionsfähigkeit. Schutzobjekte sind das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, das Auswertige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesverfassungsgericht.
5) Aufgaben auf See
Dazu gehören der Grenzschutz im deutschen Küstenmeer und allgemeine Polizeiaufgaben in internationalen Gewässern, z. B. Strafverfolgung bei Piraterie. Weiterhin stellt die BPOL in einem Koordinierungsverbund mit anderen Behörden die Küstenwache des Bundes.
6) Unterstützung der Länder
Die BPOL unterstützt auf Anforderung die Länderpolizeien. Das ist meistens der Fall bei Großereignissen wie Castortransporten, Demonstrationen oder Naturkatastrophen.
7) Auslandsverwendungen
Bundespolizisten werden auf freiwilliger Basis bei internationalen Polizeimissionen, etwa im Kosovo oder in Afghanistan, eingesetzt. Weiterhin gibt es für eine bessere Zusammenarbeit mit dem Ausland Verbindungsbeamte in vielen deutschen Botschaften.
Organisation
Die höchste Dienststelle der BPOL ist das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) mit Sitz in Potsdam. Es stellt eine Bundesoberbehörde dar und untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern. Neben strategischen und Leitungsaufgaben ist das BPOLP für die GSG 9, den Bundespolizeiflugdienst und das Bundespolizeiorchester direkt zuständig.
Dem BPOLP sind als Unterbehörden die Bundespolizeidirektionen (BPOLD) Bad Bramstedt, Berlin, Flughafen Frankfurt am Main, Hannover, Koblenz, München, Pirna, Sankt Augustin und Stuttgart nachgeordnet. Sie sind für die regionale Steuerung der operativen Arbeit verantwortlich. Der Zuständigkeitsbereich einer Direktion orientiert sich an den Grenzen der Bundesländer und umfasst teilweise mehrere Länder.
Einer BPOLD sind mehrere Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) und diesen wiederum die Bundespolizeireviere (BPOLR) als örtliche Dienststellen nachgeordnet.
Des Weiteren ist jeder BPOLD eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB) nachgeordnet. Diese stellt die Kriminalpolizei der BPOL dar und ist für die Bekämpfung der organisierten oder überörtlichen Begehung von Straftaten zuständig. Das wichtigste Betätigungsfeld ist dabei die Schleusungskriminalität, aber auch andere höherwertige Straftaten wie bspw. der banden- und gewerbsmäßige Diebstahl von Buntmetall werden von der BPOLI KB verfolgt. Für operative Maßnahmen wie Observationen oder Festnahmen kann die BPOLI KB auf die ihr angegliederte Mobile Fahndungseinheit (MFE) zurückgreifen. Diese ist in etwa mit den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Länderpolizeien zu vergleichen.
Außerdem ist jeder BPOLD eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) angegliedert. Die MKÜ wird lageangepasst zur Verstärkung der örtlichen Dienststellen oder auch als Verband bei Großlagen eingesetzt.
Weiterhin ist die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal für den Einsatz der zehn deutschlandweit stationierten Bereitschaftspolizeiabteilungen verantwortlich.
Die Bundespolizeiakademie (BPOLAK) ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte für die Bundespolizei. Sie hat ihren Sitz in Lübeck.
Ihr sind die fünf Aus- und Fortbildungszentren (BP
OLAFZ) in Eschwege, Oerlenbach, Neustrelitz, Swisttal und Waldsrode, die Diensthundeschulen in Neuendettelsau und Bleckede, die Bundespolizeisportschule in Bad Endorf sowie das Bundespolizeileistungssportprojekt in Cottbus nachgeordnet.
Die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst wird von den BPOAFZ durchgeführt. Für das mittlerweile auf den Bachelorabschluss umgestellte Studium des gehobenen Polizeivollzugsdienstes arbeitet die BPOLAK eng mit der Fachhochschule des Bundes zusammen. Für die ersten zwei Semester des Masterstudiums für den höheren Polizeivollzugsdienst gilt das ebenfalls. In der restlichen Studienzeit werden die Studenten zentral von der Hochschule der Polizei in Münster betreut.
Schlagworte:
• Bundesgrenzschutz
• Grenzpolizei
• Bahnpolizei
• GSG 9
•
Bundeskriminalamt
• Landespolizei
Literatur:
- Drewes, M.; Malmberg, K. M.; Walter, B.: Bundespolizeigesetz, Zwangsanwendung nach Bundesrecht, Stuttgart, 2010.
- Scholzen, R.: Der BGS: Geschichte der Bundespolizei, Stuttgart, 2006.
- http://www.bundespolizei.de/cln_179/nn_249932/DE/Home/09__Historie/Historie__node.html?__nnn=true
- http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_%28Deutschland%29
Florian Paul