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Compliance
 
Mit dem Begriff Compliance („to comply“; befolgen, erfüllen) wird die Einhaltung von Vorschriften, Gesetzen, Richtlinien und Regeln in und durch Unternehmen verstanden. Dabei wird zwischen internen und externen Regelungen unterschieden. Zum einen gilt es, externe Gesetze, wie z.B. Arbeits- und Umweltschutzvorschriften, Datenschutzvorschriften, Zollvorschriften oder internationale Gesetze einzuhalten. Zum anderen geben sich Unternehmen interne Orientierungen, wie z.B. Verhaltenskodizes („Codes of Conduct“), Ethik-Richtlinien, Merk- und Informationsblätter oder Arbeitsanweisungen.
 
Bisher gibt es keine gesetzliche Definition von Compliance. Lediglich der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 20.07.2007 definiert für börsennotierte Aktiengesellschaften Corporate Compliance unter Ziffer 4.1.3 wie folgt: „Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmerischen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).“
 
Zu den compliance-relevanten Rechtsgebieten zählen beispielsweise:
- Arbeitsrecht;
- Steuerrecht;
- Korruption;
- Kartellrecht;
- Umweltrecht;
- Konzernrecht;
- Datenschutzvorschriften;
- Kapitalmarktrecht;
- Import- und Exportvorschriften;
- Produkthaftung.
 
Geprägt wurde der Begriff „Compliance“ in den USA. Dort haften, im Gegensatz zu deutschem Recht, Kapitalgesellschaften auch für die von ihren Mitarbeitern begangenen Straftaten. Zudem werden Unternehmen im Fall eines Rechtsverstoßes teilweise zur Zahlung erheblicher Summen verurteilt. Durch die Einrichtung einer betrieblichen Compliance versuchen die Unternehmen, sich vor derart harten Urteilen zu schützen. Ab Beginn der 90‘er Jahre erhielten nordamerikanische Unternehmen mildere Urteile, wenn sie belegen konnten, dass ihren Angestellten die zu gesetzlichen Bestimmungen bekannt gewesen sind und die Geschäftsführung ihre Einhaltung überwacht hatte. Durch die zunehmende Globalisierung unterliegen auch immer mehr europäische Unternehmen nordamerikanischen Marktbedingungen. Dadurch wird Compliance für hiesige Firmen immer relevanter. Zudem erhöht sich die Zahl der zu beachtenden Vorschriften mit jedem weiteren Land, in dem ein Unternehmen tätig wird. Das macht eine zentrale Koordinierung der Beachtung von Gesetzen und anderen Vorschriften notwendig.
Um in der öffentlichen Wahrnehmung einen glaubhaften Eindruck von Integrität zu hinterlassen, geben sich Unternehmen inzwischen, zusätzlich zur Einhaltung formalrechtlicher Rahmenbedingungen, auch ethische Leitlinien, unternehmensbezogene Verhaltenskodizes oder Selbstverpflichtungen zu Vertrauen, Transparenz und Nachhaltigkeit. Regelverstöße können auch die Reputation eines Unternehmens beschädigen, daher findet Compliance ebenfalls unter Aspekten des Marketings statt.
Compliance-Maßnahmen sollen verhindern, dass ein Unternehmen auf sogenannte „Schwarze Listen“ gerät und von künftigen Aufträgen ausgeschlossen werden könnte.
 
Compliance wird auch als Bestandteil eines Risikomanagements gesehen, z.B. in Form einer Risikofrüherkennung oder eines Überwachungssystems. Neben rechtlichen Vorschriften, zu deren Einhaltung jedes Unternehmen verpflichtet ist, sind die Vorstände von Aktiengesellschaften gegenüber ihren Aktionären zur Einrichtung und Unterhaltung eines Risikomanagements im Hinblick auf existenzgefährdende Risiken verpflichtet.
 
Compliance-Programme bestehen oft aus mehreren Teilbereichen. So unterscheidet beispielsweise die Siemens-AG zwischen:
- Vorbeugen;
- Compliance-Organisation
- Training
- Policies und Prozesse
- Erkennen;
- Compliance-Reviews
- Compliance-Kontrollen
- Reagieren;
- Ahndung von Verstößen
- Globale Fallverfolgung
- Monitoring der Effektivität.
 
Große Unternehmen und Aktiengesellschaften verfügen oft über eine selbständige Compliance-Management-Abteilung mit eigenem Verantwortungsbereich. Der jeweilige Compliance-Manager ist meist direkt dem Vorstand unterstellt oder gehört diesem an.
 
Schlagworte: Compliance, Korruption, Ethik, Risikomanagement, Globalisierung
 
Literatur:
- Wecker, G., Van Laak, H. (Hrsg.), 2008: Compliance in der Unternehmenspraxis, Wiesbaden
- Jäger, A., Rödl, C., Campos Nave, J.A., 2009: Praxishandbuch Corporate Compliance: Grundlagen, Checklisten, Implementierung, Weinheim
- Ax, T., Schneider, M., Scheffen, J., 2010: Rechtshandbuch Korruptionsbekämpfung: Prävention, Compliance, Vergabeverfahren, Sanktionen, Selbstreinigung, Berlin
 

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