Nachrichtendienste Die Bezeichnung Nachrichtendienst beschreibt in erster Linie Organisationen, die Informationen beschaffen. Grundsätzlich ist dabei zwischen offenen Nachrichtendiensten, wie etwa Presseagenturen, und geheimen Nachrichtendiensten zu trennen. Die geheimen Nachrichtendienste sind zumeist staatlichen Regierungen unterstellt. Im Mittelpunkt der Aufgabenstellung geheimer Nachrichtendienste steht die heimliche Nachrichtengewinnung. Diese kann durch so genannte nachrichtendienstliche Beschaffungsmethoden (z.B. Einsatz von menschlichen Quellen/Agenten, Observation, Telefonüberwachungen und sonstige technische Hilfsmittel zur Informationsbeschaffung), als auch durch die Ausschöpfung sonstiger zur Verfügung stehender Informationsquellen (Presse, Rundfunk, Literatur usw.) erfolgen. Die Auswertung und Analyse der gewonnenen Informationen erfolgt im Regelfall ebenfalls durch die geheimen Nachrichtendienste. In diesem Zusammenhang sind jedoch auch Ausnahmen aufzuführen. So beschafft der britische Auslandsnachrichtendienst Secret Intelligence Service (vormals Military Intelligence 6) lediglich Informationen, die von einer weiteren Regierungsstelle analysiert und bewertet werden.
Die Aufgabengebiete der geheimen Nachrichtendienste sind eng mit den jeweiligen Interessen eines Staates verbunden. Grundsätzlich ist jedoch eine Differenzierung von Aufklärungsdiensten (Auslandsdienste) und Abwehrdiensten (Inlandsdienste) vorzunehmen. Die Aufklärungsdienste sollen dabei insbesondere Informationen aus anderen Staaten beschaffen. Die Zielrichtungen sind dabei sehr unterschiedlich. Schwerpunkte sind in den Bereichen Politik, Militär und Wissenschaft zu sehen. Zunehmend sind jedoch auch Beschaffungsaktivitäten im Wirtschaftssektor zu erkennen (Wirtschaftsspionage). All diese Aktivitäten fallen in den Bereich der Spionage und werden weltweit mit teilweise erheblichen
Strafen bedroht. In Deutschland sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den §§ 94, 98 und 99 StGB aufgeführt. Die Abwehr entsprechender Spionageaktivitäten obliegt dabei insbesondere den Abwehr- bzw. Inlandsdiensten.
Diese klassische Form der Spionage mit entsprechenden Abwehraktivitäten konnte vor allem im Zeitraum des Kalten Krieges beobachtet werden. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion konnte eine Verschiebung der Aufgabengebiete im Bereich der Nachrichtendienste erkannt werden. Zunehmend gerieten die verschiedenen Formen des (politischen Extremismus), des (
Terrorismus) und die (Organisierte Kriminalität) in das Visier der Nachrichtendienste. Diese Entwicklung wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 durch islamistische Terroristen gestärkt.
Die Organisation der Nachrichtendienste ist international sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ist eine Unterteilung in zivile und militärische Nachrichtendienste möglich. In einigen Ländern werden die nachrichtendienstlichen Aufgaben Polizeibehörden übertragen (z.B. das Federal Bureau of Investigation in den USA). Nach den negativen Erfahrungen im 3. Reich (Geheime Staatspolizei) und in der DDR (Ministerium für Staatssicherheit) sind in Deutschland Nachrichtendienste und Polizeibehörden strikt gesetzlich voneinander getrennt (Trennungsgebot). In Deutschland gibt es drei bundesdeutsche Nachrichtendienste: Der Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsdienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD), der die Abwehrfunktion innerhalb der Bundeswehr ausführt. Daneben verfügt jedes Bundesland über eine eigene Landesbehörde für Verfassungsschutz, die dem BfV gleichrangig gestellt sind.
Generell werden die Begrifflichkeiten Nachrichtendienst und Geheimdienst gleichgesetzt. Im engeren Sinne ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Nachrichtendienste lediglich Informationen beschaffen und ggf. auswerten. Geheimdienste haben zusätzlich die Aufgabe Gegner im In- und Ausland durch aktive Maßnahmen zu stören bzw. zu bekämpfen (z.B. durch Sabotage).
Schlüsselwörter:
Nachrichtengewinnung, Spionage, Trennungsgebot, Geheimdienst
Oliver Bossert