Randgruppen Mit dem unklaren und kaum definierbaren Begriff der Randgruppen werden sehr unterschiedliche soziale Erscheinungen bezeichnet, die wenig oder keine Gemeinsamkeit hinsichtlich ihrer Ziele, ihrer Entstehung und ihrer politischen Bedeutung haben. Unter den Begriff der Randgruppe fallen z.B. Obdachlose, Strafgefangene, Drogenabhängige,
Psychiatriepatienten, Alte, Behinderte, aber auch
Subkulturen, gegenkulturelle und antigesellschaftliche Lebensformen.
Die Tatsache, daß gesellschaftliche und politische Eliten, die ebenfalls Minderheiten bilden, nicht als Randgruppen angesehen werden, macht deutlich, daß die materielle Ausstattung der benachteiligten Gruppen entscheidend den Randgruppenstatus bestimmt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Randgruppen, die in der Bundesrepublik erst Mitte der 60er Jahre begann, wurden verschiedene Definitionsversuche unternommen, die aber alle nicht befriedigen können. Zu den Kriterien, die in diesem Zusammenhang genannt wurden, gehören z.B.:
die *Abweichung von zentralen
Normen der Gesellschaft, die für einige Randgruppen typisch ist (beispielsweise für Drogenabhängige), für andere aber nicht (z.B. Alte). Genannt wurde auch der Rückzug aus der Gesellschaft, der bei einigen freiwillig (
Subkulturen), bei anderen zwangsweise erfolgt (Behinderte). Die auf den ersten Blick einheitliche Ferne zur Kerngesellschaft sagt nichts über die Art der Entfremdung und das Verhältnis der Randgruppe zur Gesellschaft aus, wobei auch die Definition der Kerngruppe Schwierigkeiten bereitet: Je enger man sie faßt, um so mehr Randgruppen entstehen notwendigerweise.
Regulierungsbedürftige soziale Probleme verbergen sich hinter fast allen Randgruppen, die Art und Weise der Regulierungsversuche ist aber wiederum sehr unterschiedlich. Sie reichen vom Einsatz polizeilicher Zwangsmittel über staatlich verordneten Freiheitsentzug, (sozial-) pädagogische Eingliederungsbemühungen, therapeutische (Zwangs-)Maßnahmen bis hin zu ökonomischem Druck. Für die Angehörigen fast aller Randgruppen gilt, daß ihre Mitgliedschaft als individuelles Problem der Betroffenen (Eigenschuld) angesehen wird und dementsprechende Integrationsversuche unternommen bzw. verordnet wurden.
Obwohl Randgruppen als typisch für die Sozialstruktur moderner Industriegesellschaften angesehen werden können, kann ein zu großes Potential an Randgruppen das gesellschaftliche System gefährden. Daher sind die Bestrebungen verständlich, die Anzahl der Randgruppen wie ihrer Mitglieder möglichst gering zu halten.
Gemeinsam ist vielen Randgruppen eine geringe Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aufgrund von sozialer Isolierung und erzwungener Distanz zur übrigen Gesellschaft (*
Ghetto). Dazu kommen insbesondere materielle Benachteiligungen und allgemein schlechte Lebensbedingungen. Die Häufung der Zuordnung von sozialen Problemen und materiellen Benachteiligungen durch öffentliche Institutionen führt zur Verschärfung und Verfestigung der Randgruppenlage bis hin zur Selbstdefinition der Betroffenen, "anders als die Anderen" und selbst verantwortlich für die schlechten Lebensbedingungen zu sein (*
Stigmatisierung).
Eine Aufwertung der eigenen Identität, wie es in den USA beispielsweise einigen Schwarzen gelungen ist, läßt sich bei uns nur ausnahmsweise (z.B. bei einigen Behinderten) finden.
Folgt man einem weitgehenden Randgruppenbegriff, so können bis zu 10 Mio. Bundesbürger (16 % der Bevölkerung) darunter gefaßt werden. Kriminologisch bedeutsam sind nur einige Randgruppen und auch diese nur beschränkt, weil ihre Kriminalität meist überschätzt bzw. systematisch dadurch produziert wird, daß ihre Handlungsweisen kriminalisiert werden (*
Prostitution, *Drogen).
Entnommen mit freundlicher Genehmigung des
Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991
Thomas Feltes