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Rechtstatsachenforschung
 
Rechtstatsachenforschung stellt sich zur Aufgabe, die tatsächliche Anwendung und Wirkung bestehender rechtlicher Regelungen zu erforschen, Zielabweichungen festzustellen sowie Lebenssachverhalte zu bestimmen, deren Kenntnis für eine angemessene rechtliche Regelung erforderlich ist.
Eine solche Wirkungsforschung wurde bereits Anfang des Jahrhunderts gefordert, wird aber erst seit etwa 1965 in der Bundesrepublik institutionell betrieben. Die Wirkungsanalysen bestimmter gesetzlicher Regelungen werden zudem nur sehr vereinzelt in gesetzgeberisches bzw. kriminalpolitisches Handeln umgesetzt.

Rechtstatsachenforschung wird derzeit beispielsweise von den Instituten für Rechtstatsachenforschung an den Universitäten Konstanz und Bielefeld sowie im Zentrum für europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen, im Referat "Rechtstatsachenforschung" im Bundesministerium der Justiz und in der Forschungsgruppe Kriminologie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg betrieben. Daneben gibt es an praktisch allen Instituten, die *Forschung in der Kriminologie betreiben, Projekte, die sich mit rechtstatsächlichen Fragestellungen beschäftigen. Der Schwerpunkt rechtswissenschaftlicher Bemühungen liegt allerdings oftmals in der Beantwortung der (theoretischen) Frage, wie soziale Beziehungen und Probleme geregelt sein sollen und weniger, wie sie tatsächlich geregelt sind. Wie die Rechtswirklichkeit tatsächlich ist, welche beabsichtigten und welche unbeabsichtigten (Neben-)Folgen eine gesetzliche Problemlösung nach sich zieht, wird dabei meist nur am Rande bedacht, obwohl eine entsprechende empirisch angelegte Rechtstatsachenforschung (neuerdings auch empirische Rechtsforschung genannt) für Gesetzgeber, Rechtsprechung, Verwaltung und Polizei notwendig wäre. Dies auch, um die Effizienz und den Erfolg von Regelungen und Maßnahmen richtig beurteilen zu können (*Erfolgsbeurteilung/Erfolgskontrolle).
Auch die Rechtssoziologie hat sich bislang mehr mit den theoretisch-wissenschaftlichen Problemen der Entstehung und Ausgestaltung von Gesetzen und weniger mit den konkreten tatsächlichen Auswirkungen beispielsweise der zunehmenden Verrechtlichung immer weiterer Bereiche des Alltags beschäftigt.

Literatur:
- Heinz, W. (Hrsg.): Rechtstatsachenforschung heute. Konstanz 1986.
- Stempel, D. (Hrsg.): Mehr Recht durch weniger Gesetze? Köln 1987.
- Ders.: Empirische Rechtsforschung als Ressortforschung im Bundesministerium der Justiz. Zeitschrift für Rechtssoziologie 1988, 190-201.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Thomas Feltes
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