Repression Der Begriff der Repression meint im allgemeinen Sprachgebrauch u. a. Unterdrückung, Hemmung, Abwehr, Bekämpfung menschlichen Strebens nach Selbstentfaltung, Glück und Realisierung von Lebenschancen durch
Herrschafts- und Autoritätsverhältnisse. Als Repression wird auch die sich in ungleichen
Macht- und Besitzverhältnissen widerspiegelnde Beeinträchtigung menschlicher Möglichkeiten angesehen, die dem gesellschaftlichen System innewohnt und mit dem Begriff der indirekten oder auch strukturellen Gewalt gekennzeichnet wird (*
Gewaltbegriff).
Bezogen auf den Bereich der inneren Sicherheit hat der Begriff der Repression einen engeren Bedeutungsgehalt. Soweit die Strafverfolgungsorgane in Ausübung ihrer Befugnisse als Repräsentanten des staatlichen *
Gewaltmonopols im Rahmen von Ermittlungen zur Aufklärung einer Straftat handeln, vor allem strafprozessuale Maßnahmen gegen bestimmte Personen durchführen, wird ihr Handeln als repressive Tätigkeit bezeichnet. Das Spektrum reicht dabei von Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (polizeiliche Beobachtung, Observation, Rasterfahndung) über die Durchsuchung von Personen und Wohnungen, die Beschlagnahme von Beweisgegenständen und Eingriffen in das Post- und Fernmeldegeheimnis bis hin zur Festnahme und Strafhaft.
Soweit (vor allem) die Polizei demgegenüber zur Verbrechensvorbeugung tätig wird oder sich auf polizeirechtliche Befugnisse stützt, spricht man davon, daß sie präventiv tätig werde (*Prävention). Verbrechensvorbeugung fügt sich ein in das Ziel, abweichendes Verhalten durch präventive *
Kriminalpolitik zu verhüten. Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß die Konzepte und Strategien z. T. weit in das Vorfeld der Eingriffskompetenzen der Instanzen formeller sozialer Kontrolle - wie etwa der Polizei - zielen. Kritiker sehen deshalb in der zunehmenden präventiven Ausrichtung der Polizei, z. B. in dem "Präventionsprogramm Polizei/
Sozialarbeiter" (*Polizei und
Sozialarbeit) nicht nur die positive Seite der Hilfe, sondern die Gefahr gesellschaftlicher Bevormundung durch eine schleichende Ausweitung "weicher" Kontrollformen und damit einer "verkappten" Repression.
Entnommen mit freundlicher Genehmigung des
Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991
Dieter Kettelhöhn