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Tätertypologie
 
Unter Tätertypologie ist die Einteilung von Personen und Sachverhalten nach einem oder mehreren zentralen Merkmalen zu verstehen. Die bisherige Geschichte der Kriminologie ist reich an Versuchen, Typologien des Verbrechers und des Verbrechens zu entwickeln. Dabei handelt es sich jedoch nicht um kriminologische Typologien im eigentlichen Sinne. Sie basieren nicht auf interdisziplinärem kriminologischem Erfahrungswissen, vielmehr liegen den Einteilungen mehr oder weniger eindeutige Annahmen und Erkenntnisse der Forscher (wie z. B. Lombroso, Aschaffenburg, Mezger, Seelig, Exner u. a.) aus ihren jeweiligen Wissensgebieten zu Grunde. Darüber hinaus leiden diese Ordnungsschemata an methodischen Mängeln und verfügen über keine ausreichenden empirischen Grundlagen. Die kriminalpolizeiliche Praxis versucht mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in Zusammenarbeit mit der Forschung, personenbezogene und tatbezogene Merkmalshäufungen und Korrelationen zu erkennen, um dadurch Ansätze für die *Repression und für die *Prävention zu erhalten. So z. B. bei der Suche und der Wiedererkennung von gefährlichen Straftätern mit Hilfe der Rasterfahndung oder des Modus-Operandi-Systems, aber auch bei der Reduzierung von Gefahrenmomenten für potentielle Opfer oder Objekte. Weitere Anwendungsgebiete für kriminologische Typologien liegen im Strafvollzug und in der Kriminalpolitik.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Dieter Kettelhöhn
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