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Todesstrafe
 
Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als staatliche Reaktion auf die Verwirklichung einer Straftat. Als staatliche Kriminalsanktion ist sie unabänderlich, sofern ausgesprochen und vollzogen.
 
Die Todesstrafe verdeutlicht wohl am entschiedensten den Strafcharakter der Rache und Vergeltung. Sie ist einerseits Ausdruck staatlicher Macht und andererseits Ausdruck des Talionsprinzips „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.
 
In den meisten Demokratien ist die Todesstrafe abgeschafft; in Deutschland ist die Todesstrafe durch Art. 102 GG ausdrücklich verboten. Neben den USA und China ist Japan eines der zunehmend weniger werdenden Länder, welche die Todesstrafe nach wie vor praktizieren. Die Todesstrafe wird überwiegend bei Tötungsdelikten angewandt, sie kann aber auch bei Hoch- und Landesverrat, Rauschgiftdelikten sowie Gewalttaten ausgesprochen werden.
 
Die Geschichte der Todesstrafe, welche die früheste kodifizierte Strafart darstellt, kann tendenziell als Geschichte ihrer Abschaffung (Abolition) oder wenigstens Einschränkung und Zurückdrängung begriffen werden. Sie ist international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten. Gegner der Todesstrafe begründen ihre Ablehnung auch mit Erreichen der beiden höchsten Stufen nach der Theorie der Moralentwicklung. Als Hauptargumente werden insbesondere angeführt, dass Justizirrtümer bei der Todesstrafe irreparabel sind und dass sie als existentielles Verdammungsurteil dem menschlichen Richter nicht zusteht. Befürworter der Todesstrafe sehen deren Berechtigung in der gerechten Vergeltung für schwerste Verbrechen, im Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter und weisen ihr eine abschreckende, also präventive Wirkung zu. Die Todesstrafe ist jedoch insbesondere wegen ihrer Abschreckungswirkung umstritten. Die meisten amerikanischen Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass von der Todesstrafe eine abschreckende Wirkung (negative Generalprävention) nicht ausgeht; sie habe im Gegenteil Vorbildcharakter (sog. „brutalization effect“). Entgegen überwiegender Meinung sind Gary Becker und Isaac Ehrlich – amerikanische Kriminalökonomen – davon überzeugt, einen Zusammenhang zwischen Hinrichtungs- und Mordrate festgestellt zu haben. Anhand einer Risiko-Nutzen-orientierten Entscheidungstheorie untersuchte Ehrlich die Frage der Abschreckungswirkung unter Zugrundelegung statistischer Daten der USA aus den Jahren 1935 bis 1969, indem er auch subjektiv eingeschätzte Entdeckungswahrscheinlichkeit, Hinrichtungsrisiko und sozio-ökonomische Faktoren in den Erklärungszusammenhang einbezog. Ehrlich gelangte zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung der Hinrichtungsrate um 1 % eine Verringerung der Mordrate um 0,6 % bewirkt. Dessen Analyse soll durch den „Rational-Choice-Ansatz“ gestützt werden: potentielle Täter wägen Vor- und Nachteile, Entdeckungs- und Strafrisiken ab, ehe sie sich für eine Tat entscheiden. Gegen die Ergebnisse von Ehrlich wurden zahlreiche Einwände erhoben; diese können noch immer aufrechterhalten werden. Da die meisten Gewalt- und Tötungstäter gerade nicht planend, rational abwägend vorgehen, kann der Rational-Choice-Ansatz gerade nicht greifen. Auch eine jüngste Zusammenstellung von Forschungsergebnissen über den Zusammenhang zwischen Mordrate und Todesstrafe, durchgeführt für die Vereinten Nationen im Jahr 1988 und aktualisiert im Jahr 2002, kommt zu dem Schluss, dass die Todesstrafe im Vergleich zu anderen Formen der Bestrafung keine abschreckendere Wirkung hat. Schließlich zeigen die Kriminalitätsstatistiken von Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben, in keiner Weise, dass die Abschaffung zu negativen Effekten führt. Folglich lässt sich die Geeignetheit der Todesstrafe als Kriminalsanktion zur Generalprävention weder empirisch bestätigen noch widerlegen. Unabhängig davon, ob der Beweis für eine Abschreckungswirkung der Todesstrafe als der elementarsten aller Strafen eindeutig geführt werden kann, bleiben die übrigen Bedenken gegen den Humanitätsgrundsatz, die Verhältnismäßigkeit und somit gegen die Vereinbarkeit der Todesstrafe mit dem Rechtsstaatsprinzip bestehen.
 
Literatur:
- Kaiser, G.: Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. Auflage Heidelberg 1996
- Kreuzer, A.: Zur Entwicklung äußerster kriminalpolitischer Instrumente – Todesstrafe, Folter, lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung in Deutschland. Beitrag für die Festschrift zum 65. Geburtstag von Hisao Katoh

Dominique Best
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