A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle |
Tötungskriminalität
 
Delikte der Tötungskriminalität heben sich durch die Tatschwere und die Tatfolgen unwiederbringlich vernichteten menschlichen Lebens deutlich von der Normal- und Alltagskriminalität ab. Ein besonderer Stellenwert kommt ihnen nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung – besonders hinsichtlich der Tataufklärung - zu, sie zeichnen sich auch durch die Vielschichtigkeit der Tathandlung, der Beweggründe des Täters sowie der meist existentiellen Folgen für die Opfer aus. Egg (2002) sieht in der Tötung menschlichen Lebens keine bloße Normverletzung, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus: Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln.

Begrifflichkeiten
Zur Tötungskriminalität zählen die Tötungsdelikte, u.a. die Straftaten gegen das Leben (§§ 211, 212 StGB). Diese umfassen die Straftatbestände Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), Völkermord (§ 220a StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Das deutsche Strafrecht geht – wie die meisten Rechtsordnungen – von einer Dreistufigkeit der vorsätzlichen Tötungsdelikte aus; von dem Normalfall des Totschlags heben sich strafschärfend der Tatbestand des Mordes und strafmildernd die Tötung auf Verlangen sowie der Totschlag in einem minder schweren Fall ab (Schöch, 2002,71). Gemeinsam ist den vorgenannten Straftatbeständen, dass sie Verhaltensweisen erfassen, die sich unmittelbar gegen das Leben eines Menschen richten.
Demgegenüber stellt der Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff StGB) eine Straftat gegen das keimende Leben dar; Tatobjekt ist hier kein Mensch i.S.d. Strafrechts, sondern die Leibesfrucht der werdenden Mutter (Möllers, 2001, 1615). Völkermord: Als Völkermord oder Genozid sind in § 220a StGB bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die in der Absicht vorgenommen werden, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe von Menschen als solche ganz oder teilweise zu zerstören, insbesondere durch die Tötung von Gruppenmitgliedern (Möllers, 2001, 1800). Völkermord stellt in erster Linie keine Straftat gegen das Leben, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar (Möllers, 2001, 1615).

Kreuzer (2002, 51) nimmt hingegen eine pragmatische fünf-stufige Schwereeinteilung der Delikte nach Schuld und Strafwürdigkeit vor, beginnend auf der Stufe geringster Schwere:
(1) Fahrlässige Tötung
(2) Vorsätzliche Tötung im Einverständnis mit dem Opfer (z.B. „Euthanasie, wie sie teils jetzt nach holländischem Rechts legalisiert wird)
(3) Vorsätzliche Tötung im Affekt oder im Konflikt, i.d.R. im sozialen Nahraum
(4) Vorsätzliche Tötung aus der Distanz (z.B. aus sexuellen oder Bereicherungs-Motiven)
(5) Serien-, Massen- oder Völkermord.

Das FBI unterscheidet die Begrifflichkeiten nach der Anzahl der Opfer, der Tatorte und der Ereignisse und kommt zu folgenden Kategorien (Ressler et al., 1995, 138):

Einfach-, Doppel und Dreifachmörder: Sie töten während des Ereignisses an einem Ort einen oder mehrere Menschen, der Unterschied ergibt sich lediglich aus der Anzahl der Opfer.

Massenmörder: Er tötet seine Opfer am selben Ort und im Laufe ein und desselben Tatgeschehens. Die Anzahl der Opfer beträgt vier oder mehr Getötete. Massenmörder sind Täter, die z.B. an einem Ort wahllos Menschen erschießen, Bomben an öffentlichen Plätzen zur Explosion bringen etc. Dem Täter kommt es dabei nicht auf die Tötung bestimmter Menschen an. Hierunter reihen sich meist auch die Täter sog. School-Shootings ein (Beispiel: Columbine-Highschool in Littleton, USA).

Hoffmann & Musolff (2000, 164) definieren den Streumörder („Spree-Killer“) wie folgt: In einem kurzen Zeitraum tötet der Täter mehrere Opfer an verschiedenen Tatorten. Diese Taten befinden sich in einem Handlungsstrang, die Abfolge erstreckt sich über einen gewissen Zeitraum. Zwischen den einzelnen Handlungen erfolgen keine Phasen, in denen sich das hohe Erregungsniveau des Täters abschwächt. Diese Art des Vorgehens ist unter dem Begriff „Amok-Lauf“ kategorisiert.
Hermanutz & Kersten (2003, 101) führen hierzu folgendes Beispiel an: Der Hauptschullehrer Ernst Wagner tötete im September 1913 seine Frau und seine vier Kinder in Stuttgart-Degerloch, während sie ahnungslos schliefen. Der Frau schnitt er mit einem Dolch die Kehle durch, die Kinder erschoss er mit einem Revolver, fuhr dann nach Mühlhausen, steckte das Dorf an vier Stellen in Brand und schoss mit zwei Pistolen auf alle möglichen Personen. Nachdem er acht Einwohner sofort getötet und 12 andere schwer verletzt hatte, wurde er überwältigt.
Im April 2002 erschoss der ehemalige Schüler Robert S. am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 12 Lehrer, zwei Schüler, eine Sekretärin und einen Polizisten. Anschließend tötete er sich selbst.

Serienmörder: Sie töten drei oder mehr Menschen in Zeitabständen an unterschiedlichen Orten. Es handelt sich jeweils um eine beendete Tat. Beispiele: Norbert P. (der „Hammermörder“ im Bereich Stuttgart), Peter Kürten (Düsseldorf), Pommerenke (Baden-Württemberg), Horst David (Bayern).

Tötungsdelikte können auch im Hinblick auf das Motiv klassifiziert werden. Das FBI nimmt anhand des primären Motivs eine Einteilung in die vier Gruppen Beziehungs-, Bereicherungs-, Sexual- und gruppendynamische Delikte vor (Hoffmann & Musolff, 2000, 165).

Umfang der Tötungskriminalität
Gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2006 liegt der Anteil der Straftaten gegen das Leben an der Gesamtkriminalität bei 0,1 %, bei den Tötungsdelikten (einschließlich der Versuche) bei 0,04 %, bei den Verurteilungen sind es ca. 0,1 %. Der 1. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (1. PSB) aus dem Jahr 1999 verweist auf die mangelnde Aussagekraft der PKS durch die Verzerrungsfaktoren sowie die Einflussgrößen beim trichterförmigen Ausfilterungsprozess des Hellfeldes. Zwar sind die jeweiligen Statistiken der PKS und der Strafverfolgungsstatistik, bezogen auf das jeweilige Jahr, nicht direkt miteinander vergleichbar, dennoch vermittelt das nachfolgende Beispiel den Ausfilterungsprozess: 1998 wurden in den alten Bundesländern 2.728 strafmündige Personen ermittelt, welche die Polizei für überführt hielt, ein vorsätzliches Tötungsdelikt verübt zu haben; im selben Jahr wurden aber nur 875 rechtskräftige Verurteilungen wegen Mordes/Totschlags gezählt.

Tötungsdelikte zählen in der PKS zum Summenschlüssel der Gewaltkriminalität. Dieser Begriff umfasst jedoch noch weitere Delikte, u.a. Raub, Vergewaltigung und Körperverletzung. Der besseren Vergleichbarkeit wegen werden nur die Tötungsdelikte i.e.S. näher betrachtet. Gemäß dem 1. PSB handelt es sich nur bei 1,5 % der polizeilich registrierten Gewaltdelikte um Tötungsdelikte. Den größten Anteil an der Gewaltkriminalität haben dagegen die gefährliche beziehungsweise schwere Körperverletzung mit 61,4 % sowie Raub und räuberische Erpressung, die etwa ein Drittel darstellen. Die Zahl der vorsätzlichen Tötungsdelikte ist seit Ende der siebziger Jahre weitgehend konstant geblieben – bei gleichzeitiger Verdoppelung der Zahl der Körperverletzungsdelikte - und weist seit 1993 eine sinkende Tendenz auf; so sank nach der PKS die Häufigkeitszahl (HZ) von 4,8 im Jahr 1995 auf 3,5 im Jahr 1999, parallel dazu reduzierte sich die Zahl der Opfer von 4.430 auf 2.889. Anfang der 90er Jahre ging diesem Rückgang ein leichter Anstieg voraus. Dieser ist auf die Bearbeitung und statistische Erfassung der Tötungsdelikte durch die zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität zurückzuführen. Hier handelte es sich meist um Todesfälle an der Grenze bzw. in Gefängnissen der DDR.

Nach dem 2. Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2.PSB) aus dem Jahr 2006 setzt sich sowohl für Mord als auch für Totschlag ein Trend fort, der schon im 1. PSB für die Zeit ab 1980 beschrieben wurde: Seit 1999 gingen die vollendeten Tötungsdelikte von 1005 Fällen auf 804 Fälle um ein Fünftel zurück, im Jahr 2006 sank die Zahl gar auf 727. Daneben erhöhte sich der Anteil der versuchten Tötungsdelikte seit Anfang der 90er Jahre leicht. Zurückzuführen ist dies auf die polizeiliche Höherstufung (Überbewertungstendenz) von Delikten, z.B. vom Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung hin zum Tötungsdelikt, d.h. dass im Zweifel eher der als schwer zu beurteilende Sachverhalt angenommen wird. Kreuzer (2002, 60) sieht hier zudem ein Stadt-Land-Gefälle. Danach bestanden seinen Erkenntnissen zufolge in ländlichen Gegenden stärker dramatisierende Überbewertungstendenzen als in den Städten. Die polizeiliche Überbewertungs-tendenz bei den Straftaten geht indes einher mit Umdefinierungsprozessen seitens der Justiz.

Aufklärungsquote
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2006 liegt die Aufklärungsquote bei den polizeilich registrierten Tötungsdelikten in den vergangenen zehn Jahren bei über 90 %, im Jahr 2006 lag sie über 95 %. Neben der besonderen Ermittlungsintensität bei Kapitaldelikten korrespondiert dies nach Feltes (1995, 44) häufig damit, dass diese Delikte überwiegend im sozialen Nahraum verübt werden und zumeist aus einem andauernden Konflikt oder aktuellen Streit resultieren. Weitaus geringer dürfte die Aufklärungsquote bei Serienmorden liegen. Harbort (2007, 84) geht davon aus, dass sie sich bei etwa 82 % und damit spürbar unter dem für die Tötungsdelikte insgesamt bekannten Wert bewegt. Ein Grund dafür könnte dadurch gegeben sein, dass im Bereich der Serientaten meist keine Vorbeziehungen zwischen Täter und Opfer existieren.

Dunkelfeld
Das Dunkelfeld ist nach Kreuzer (2002, 48) deliktsspezifisch unterschiedlich groß. Wegen seines Wesens und seiner inhaltlichen Ungewissheit bleibt ohnehin immer das Dunkelfeld unerkannter Tötungen außer Betracht; in ihm könnten aber gerade Verschiebungen von Merkmalen und Differenzierungskriterien bedeutsam sein. Auch die Dunkelfeldforschung stößt mit der Besonderheit des „doppelten Dunkelfeldes“ an ihre Grenzen. Dieses „doppelte Dunkelfeld“ besteht aus Straftaten, die weder der Polizei bekannt bzw. angezeigt werden, noch im Rahmen der Dunkelfeldforschung (vollständig) erfasst werden können, weil die Opfer diese Delikte unter keinen Umständen (weder der Polizei noch Interviewern) angeben möchten (Schwind, 2006, 45). Gerade aber hinsichtlich des sozialen Nahraums ist von einem gewissen Anteil nicht erkannter Fälle auszugehen. Rechtsmediziner wie Prof. Pollak (2006, 112) weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass die in Deutschland praktizierte Leichenschau einer ihrer Hauptaufgaben, nämlich der Aufdeckung nicht-natürlicher Todesfälle, nur unzureichend nachkommt. Meist handelt es sich um Fehler bei der ärztlichen und polizeilichen Leichenschau, in denen Tötungen irrigerweise als natürliche Todesfälle eingestuft wurden. Bei einer Untersuchung von 13.000 Todesfällen durch Prof. Brinkmann (2002, 32) von der Universität Münster wurden 350 Todesfälle herausgefiltert, die im Rahmen der ärztlichen Leichenschau als natürlich eingestuft worden waren. 92 dieser Fälle wiesen eine nicht natürliche Todesart (darunter Unfälle, Suizide, Tötungen) auf, im Ergebnis der Obduktion war also jeder 4. Fall nicht-natürlich. In einer Hochrechnung bezogen auf die Gesamtzahl der gerichtlichen Sektionen von etwa 18.000 pro Jahr kommt Prof. Brinkmann (2002, 33) zum Ergebnis, dass ca. 17 Tötungsdelikte in einer Untergruppe von etwa 500 Todesfällen vorkommen, welche im Vorfeld als natürlich klassifiziert waren. Probleme bereitet bei der Leichenschau auch die Todesart „ungeklärt“. In einer weiteren Studie wurden 1.800 Fälle mit der Vorfelddiagnose „ungeklärt“ untersucht. Davon waren 717 Fälle nach Sektion nicht-natürlich (Brinkmann, 2002, 33). Insgesamt geht Brinkmann bei der Dunkelzifferrelation davon aus, dass einem registrierten Tötungsdelikt zwei bis drei nicht entdeckte Fälle gegenüberstehen.

Nach Meinung von Madea & Dettmeyer (2003, 3161) resultiert die Ursache für die „Misere der ärztlichen Leichenschau“ dabei auch aus dem Umstand, dass die Leichenschaugesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt. Die Fehlleistungen bei der ärztlichen Leichenschau sind danach seit Jahrzehnten bekannt, die Ursachen reichen von strukturell-organisatorischen Aspekten, ärztlichen Defiziten, Fehlern bei den Ermittlungsbehörden bis hin zu situativen Gegebenheiten. Nach Ansicht dieser Experten attestieren 6% der Klinikärzte regelmäßig – und nur – einen natürlichen Tod, 30 % kreuzen auch bei Gewalteinwirkung, Vergiftung, Suizid oder ärztlichem Eingriff einen natürlichen Tod an. Fehler und Irrtümer sind auch dadurch vorprogrammiert, dass ein Großteil der Ärzte nur sehr wenige Leichenschauen pro Jahr durchführt. Eine Befragung zufällig ausgewählter Leichenschauärzte ergab, dass nur ein Viertel in jedem Fall die Leiche entkleidet, obwohl dies zwingend zu den Pflichten der ärztlichen Leichenschau gehört. Auch Brinkmann (2002, 39) erkennt bei den Ursachen drei Hauptquellen: Die Ursachen auf Seiten des Arztes, seitens der Polizei und in der Sektionsfrequenz. Während bei den ärztlichen Defiziten die unsorgfältige Untersuchung z.B. an der bekleideten Leiche zu keinerlei Konsequenzen führt, eine der größten Ursachen des Dunkelfeldes darstellt, sind die polizeilichen Ermittlungen häufig einseitig darauf gerichtet, einen natürlichen Tod zu konstatieren. Erst sekundär geht es darum, einen Tod durch Fremdverschulden festzustellen (Brinkmann, 2002, 40). Er empfiehlt eine Erhöhung der Sektionsfrequenz mit Blick auf die Niederlande, wo die Erhöhung einhergeht mit einer Verdoppelung der Rate an Tötungsdelikten. „Die Detektion solcher Fälle ist ausschließlich eine Frage der Untersuchungshäufigkeit, natürlich auch der Untersuchungsqualität“ (Brinkmann, 2002, 43). In der Erhöhung der Sektionsfrequenz sieht Pollak (2006, 113) sogar einen häufig übersehenen präventiven Aspekt: Mit Blick auf Serientötungen in Krankenhäusern und Altenheimen kann es nur durch autoptische Untersuchung von Verdachtsfällen zur Detektion kommen, hierdurch die Täter überführt und diese damit an der Begehung weiterer gleichgelagerter Folgetaten gehindert werden. Besser wäre es zweifelsohne, amtlich bestellte „Leichenbeschauer“ mit der Leichenschau zu betrauen. Die Möglichkeit, die Leichenschau durch jeden niedergelassenen Arzt durchzuführen, wirft Probleme auf, da diese Ärzte in Ablauf und Durchführung der Leichenschau zu wenig geschult sind und mehr die medizinische Todesursache im Blick haben, denn die Feststellung der Todesart in die Differenzierung „natürlich“, „nicht-natürlich“ oder „ungeklärt“ vorzunehmen.

Täter
Die Vielschichtigkeit des Handelns bei Tötungsdelikten spiegelt sich auch in der Betrachtung des Täters mit seiner Persönlichkeit und in seinen sozialen Bezügen wider.
Trotz eines weltweiten Trends zum „Profiling“ existieren keine exakten Tätertypologien und speziellen Profile des klassischen Mörders. Kaiser (1996, 721) sieht im Mörder im Allgemeinen keinen Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher, somit kann – mit Ausnahme von Serientätern – von keiner speziellen Typologie ausgegangen werden. Er verweist auf Studien der 60er und 70er Jahre, wonach unter den Berufen der Mörder, „Arbeiter, insbesondere Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter, sowie danach die Handwerker“ überwiegen; über 90 % der registrierten Täter sind den unteren Sozialschichten zuzuordnen. Die Abgründe menschlichen Handelns werden immer Gegenstand der Forschung bleiben. Insbesondere Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit i.S. des Determinismusstreits werden hier aufgeworfen.

Eine Analyse im 2. PSB hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten belegt, dass diese sowohl 1999 als auch 2005 weit überwiegend männlich waren; der größte Teil der Tatverdächtigen (82,9% im Jahr 1999 und 83,2% im Jahr 2005) waren Erwachsene, die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist im Alterssegment der 18- bis 30-Jährigen jedoch am Höchsten. Im Rahmen der Marburger Studien zur Gewalt- und Tötungsdelinquenz wurde eine Querschnittsanalyse an 65 Gewalt- und Tötungsdelinquenten durchgeführt. Betrachtet man die Hauptmotive, die zur Tat führten, so ergibt sich, dass in 26 % der Fälle konflikthaft ausgelöste Gewalt- und Tötungshandlungen im Vordergrund standen, gefolgt von drogen- und alkoholinduzierten sowie im Zusammenhang mit Raub verübten Handlungen - jeweils 20% - ( Remscheid et al., 2002, 143). Die Intelligenzverteilung der Probanden entsprach hingegen einer Normalverteilung. Prognostisch aufschlussreich auch der Vergleich zwischen Einfach- und Serien-Sexualmördern. In einer Untersuchung von Hill & Berner (2002, 171) an insgesamt 42 sexuell motivierten Tötungsdelinquenten waren die Mehrfachtäter durch ein größeres Ausmaß an Paraphilien gekennzeichnet, insbesondere durch Vergewaltigungs-, Tötungsfantasien und Fetischismus, aber auch Transvestitismus; unter den Serientätern waren tendenziell mehr mit einem überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten, der Tatort wies häufiger Zeichen einer organisierten Deliktdurchführung - insbesondere mit Verdeckungstendenzen auf. Die Erforschung sexuell motivierter Tötungsdelikte steht hingegen erst in den Anfängen. Ein Versuch, empirische Befunde mit theoretischen Überlegungen zu kombinieren, führt nach Hill & Berner (2002, 173) zu folgenden Merkmalen für das Entstehen sexuell motivierter Tötungen: Entscheidend erscheinen die ungünstigen, häufig instabilen und inkonsistenten Beziehungen in der Primärfamilie, eigene Erfahrungen von körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch, fehlende Unterstützung, aber auch mangelhafte Kontrolle und Intervention bei schon früh auftretenden aggressiven Übergriffen gegenüber Tieren und anderen Kindern.

Opfer
Die Diskussion um die Tötungskriminalität erfolgt meist stark täterzentriert, der Fokus ist dabei weniger auf die Opfer gerichtet. Gerade gegenüber Opfern und deren Angehörigen besteht indes eine besondere Verpflichtung, wenn es um die „Aufarbeitung“ der Tatfolgen in Form der „Opfernachsorge“ geht. Mehr als die Hälfte der Tötungsdelikte sind sogenannte Beziehungsdelikte, d.h. bei den Opfern handelt es sich um Verwandte und nähere Bekannte. In den Fällen, in denen die Beziehung zwischen Täter und Opfer geklärt werden konnte, handelte es sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2006 beim vollendeten Mord und Totschlag zu zwei Dritteln um Verwandte und Bekannte, lediglich in 10,9 % bestand keine Vorbeziehung. Eine Analyse der Fallzahlen der Tötungsdelikte nach Geschlecht und Art der Täter-Opfer-Beziehung lässt erkennen, dass der im Längsschnitt von 1995 bis 2005 zu beobachtende erhebliche Rückgang der Tötungsdelikte vor allem männliche Opfer betrifft. Gemäß dem 2. PSB zeigt sich, dass Rückgänge der registrierten Tötungsdelikte vor allem Vorfälle ohne Vorbeziehung betreffen, dies legt nahe, dass Tötungsdelikte im öffentlichen Raum unter einander fremden Personen im Zeitverlauf erheblich abgenommen haben, was vor allem Männer betrifft. Diese Abnahme betrifft hingegen nicht den sozialen Nahraum. Durch diese Veränderungen - vor allem die Zunahme von Gewalt im sozialen Nahraum - sah sich auch die Politik veranlasst, das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der ehelichen Wohnung bei Trennung) zu verabschieden, um potentielle Opfer und Gefährdete besser zu schützen.
Bei den Heranwachsenden ist die höchste Opfergefährdungszahl (1999:7,3; 2005: 5,9) festzustellen, sie hat sich allerdings im Zeitverlauf zwischen den Jahren 1999 und 2005 – dem Gesamttrend entsprechend – vermindert; während der Anteil männlicher Opfer bei Erwachsenen und Heranwachsenden am Höchsten ist, stellen Kinder neben den älteren Menschen über 60 die Gruppe mit dem geringsten Opferrisiko dar. Hier dürfte jedoch auch ein erhöhtes Dunkelfeld nicht erkannter Tötungsdelikte existieren.

Phänomenologie
Einzelne Erscheinungsformen reichen von der klassischen Beziehungstat über den Amokläufer bis hin zu Fällen der Kindestötung in Zusammenhang und infolge einer Misshandlung bzw. Vernachlässigung durch die Erziehungs- und Sorgeberechtigten (verhungern bzw. verdursten lassen). Diese Fälle wühlen die Bevölkerung besonders auf, lassen sie meist auch Versäumnisse und Verschulden der zuständigen Behörden erkennen.
Tötungen erfolgen auch beim Terrorismus sowohl gegen Repräsentanten des Staates und der Wirtschaft (Beispiel: „Rote Armee Fraktion“) als auch gegen die Bevölkerung („9/11“).
Im Bereich der Regierungskriminalität sind der Schießbefehl an der innerdeutschen Mauer und die gezielte Tötung von „Republikflüchtlingen“ zu erwähnen.
Tötungsdelikte gibt es indes auch als Begleitstraftaten, z.B. um eine Hauptstraftat zu ermöglichen. Der Polizeibeamte Norbert P. tötete Mitte der 80er-Jahre im Großraum Stuttgart drei Menschen, um an deren Pkw zu gelangen. Mit diesem fuhr er jeweils zu einem Geldinstitut, schlug mit einem schweren Hammer die Sicherheitsverglasung am Schalter ein und erzwang die Herausgabe von Bargeld. Der als „Hammermörder“ titulierte Täter tötete am Ende seine gesamte Familie und beging anschließend Suizid.
Tötungsdelikte gibt es auch im Zusammenhang mit weiteren Straftaten, u.a. im Bereich der Sexual- bzw. der Eigentumsdelikte. Bei der überwiegenden Zahl der sexuell motivierten Tötungsdelikte dürfte die Vergewaltigungsabsicht das Primärmotiv des Täters darstellen. Rauch (2002, 101) gelangte in einer Untersuchung von in den Jahren 1987-1996 verübten Sexualdelikten zu der Ansicht, wonach 71% der Tötungen aus Angst vor Entdeckung begangen wurden. „Tötungen zum reinen Lustgewinn“ sind dagegen eher einer kleinen Gruppe der Sadisten zuzuordnen. Daneben existieren Fälle, in denen ein Tötungsdelikt „auf Bestellung begangen wird, z.B. im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität (Beispiele in Deutschland aus dem Jahr 2007: Duisburg und Sittensen), Terrorismus (Beispiele „Rote-Armee-Fraktion“ oder „9/11“) oder bereichsübergreifender Kriminalität (Waffenschmuggel, Geheimdienstaktivitäten, Regierungskriminalität, vgl. Fall Barschel); über solche „hit men“, also über bezahlte Killer, liegen für den deutschen Bereich noch keine kriminologischen Erkenntnisse vor, jedoch wird man in der Regel (noch) davon ausgehen dürfen, dass es sich hierbei um ausländische Täter handelt, die eigens zur Tatbegehung in das Bundesgebiet einreisen (Feltes, 1995, 47). Seiner Ansicht nach ist der „typische“ Tötungsdelinquent“ statistisch betrachtet der absolut untypische Straftäter, da er im sozialen Nahraum aus einer unterschiedlich intensiven Konfliktsituation heraus handelt; auch ohne eine Tätertypologie sind hier gute Ermittlungserfolge zu erzielen. Etwas differenzierter liegt die Betrachtung bei Serientätern, insbesondere im Bereich der Sexualmorde. Täter wie Fritz Haarmann oder Peter Kürten, der als „Vampir von Düsseldorf“ in die Kriminalgeschichte einging, führen vor Augen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle jeweils nur eine vage bzw. keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer vorlag.

Medien
Die Tötungskriminalität nimmt in der medialen Darstellung schon immer eine herausragende Rolle ein. Den Medien kommt daher eine besondere Verantwortung in der Berichterstattung zu und gebietet einen äußerst sensiblen Umgang mit Tat, Täter und Opfer. Einerseits führen spektakuläre Fälle zu besonders reißerischen Schlagzeilen, um über die Kapitalverbrechen zu berichten. Das Eingehen auf Straftat und den Straftäter vernachlässigt dabei andererseits meist die Opferperspektive und –belange. Rückert (2002) prangert das in ihrem Buch unter dem Titel „Tote haben keine Lobby“ an. Besonders auffällig scheint das in Fällen der Vernachlässigung des Kindeswohls mit Todesfolge zu sein. Der Kampf um Zuschauerquoten und Auflagenstärke sollten deshalb sowohl die Interessen der Opfer und deren Angehöriger als auch das Schüren von Verbrechensängsten in der Bevölkerung (Stichwort: Subjektives Sicherheitsgefühl) durch die Wirkung einer nicht angemessenen Berichterstattung angemessen berücksichtigen. In Fällen von Amoktaten und Amokandrohungen kann die mediale Berichterstattung häufig Resonanzstraftaten (Begehung ähnlich bzw. gleichgelagerter Straftaten) durch sog. Nachahmungstäter auslösen.

Methoden der Fallaufklärung
Neben den traditionellen Methoden der Tataufklärung von Tötungsdelikten wurden in der Kriminalistik neue Ansätze der Fallbearbeitung entwickelt, u.a. die „Kriminalistische Fallanalyse“ (Schwarz & Kroll, 2001), in der neben induktiven und deduktiven Schlüssen auch abduktive Ansätze angewandt werden. Der aus den USA stammende und hierzulande falsch übersetzte Begriff des „Profilings“, der dort bei Serienstraftaten fest etabliert ist, wurde Ende der 90er Jahre vom Bundeskriminalamt übernommen und firmiert hier unter der Bezeichnung „Operative Fallanalyse“ (OFA). Laut Definition der Bund-Länder-Projektgruppe „Qualitätsstandards der Fallanalyse“ handelt es sich bei der operativen Fallanalyse um ein kriminalistisches Werkzeug, welches das Fallverständnis insbesondere bei ungeklärten Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten auf der Grundlage objektiver Daten und möglichst umfassender Informationen zum Opfer mit dem Ziel vertieft, ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten. Das „Offender Profiling“ ist Bestandteil der Operativen Fallanalyse, mit der versucht wird, den (unbekannten) Täter durch Verknüpfung der bekannten Informationen so zu beschreiben, dass er von anderen Personen i.S. einer Tätertyp-Hypothese unterscheidbar wird (Schwind, 2006, 12). Serienmorde und –vergewaltigungen in Kanada und den USA führten zur Entwicklung und Einführung des PC-gestützten Informationsverarbeitungsprogrammes „ViCLAS“ (Violent Crime Linkage Analysis System, Verknüpfungssystem zur Erkennung von Serien bei sexuell motivierten Gewalttaten - in den USA „ViCAP“). Die Grundlagen gehen zurück auf die Befragung von Serienmördern und Vergewaltigern in den USA durch die Behaviour Science Unit“ des FBI. Nach Witt und Dern (2002, 109) stellt die Operative Fallanalyse (OFA) in Verbindung mit dem System ViCLAS hierbei einen Ansatz dar, der weit über das aus den Medien bekannte „Profiling“ hinausgeht. Diese Methode bündelt das über Jahrhunderte angehäufte kriminalistische Wissen und kombiniert es mit anderen Disziplinen der Wissenschaft, um anhand des Täterverhaltens Aussagen zum Fallablauf sowie gegebenenfalls zur Täterpersönlichkeit treffen zu können. Sie ist tief verwurzelt mit Erkenntnissen und Erfahrungen der Kriminalistik, hat die Methodenvielfalt erhöht, weitere kriminologische Erkenntnisquellen erschlossen und die Systematik der methodischen Anwendungen erhöht.
Polizeiliche Fallanalytiker sind in den OFA-Einheiten bei den Zentralstellen des Bundes und der Länder angesiedelt und unterstützen die örtlichen Dienststellen bei ihrer Ermittlungsarbeit in Fällen schwerer Kriminalität – vornehmlich bei sexuell motivierten Gewaltstraftaten und Tötungsdelikten – durch das Rekonstruieren der Tat, das Erstellen von Täterprofilen, das geografische Lokalisieren des Täterraumes, dem Geben von Ermittlungshinweisen und durch sonstige Beratungsleistungen (Bauermann & Vick, 2006, 465). Mittlerweile verfügen diese Spezialdienststellen über 40 zertifizierte „Polizeiliche Fallanalytiker“. Der englische Begriff „Profiler“ wird zwar umgangssprachlich verwendet, inhaltlich zutreffender ist jedoch der Begriff „Fallanalytiker“, weil eine Profilerstellung ohne die zuvor durchgeführte Fallanalyse unseriös wäre und weil sich ein „Profil“ auch immer auf den gesamten Kriminalfall bezieht.
Die Analyse des Täterverhaltens kann auch eine Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsverfahren spielen; in Deutschland wurde erstmals 1997 eine Tathergangsanalyse für ein Gerichtsverfahren angefertigt, um die Frage klären zu helfen, ob ein mutmaßlicher Mörder auch für die Vergewaltigung dreier Prostituierter verantwortlich sein könnte (Hoffmann & Musolff, 2000, 19).

Ausblick
Neuere wissenschaftliche Untersuchungsmethoden (DNA - Analyse) haben den Ermittlungsbehörden verholfen, mittels des „genetischen Fingerabdrucks“, insbesondere seit Jahrzehnten zurückliegende, ungeklärte Kapitaldelikte (Tötungs- und Sexualdelikte), sog. „Cold Cases“, aufzuklären. Damit stieg die Aufklärungsquote kontinuierlich weiter an. Beim Bundeskriminalamt erfolgt zudem eine Überprüfung von „Altfällen“ im Bereich der Tötungsdelikte im Hinblick auf die Anwendbarkeit dieser Untersuchungsmethoden.

Auch durch einzelne Forschungsprojekte wird versucht, neue Ansätze zur Prognose krimineller Karrieren im Bereich von Sexual- und Tötungsdelikten zu gewinnen, um gegebenenfalls frühzeitig auf Probanden spezialpräventiv einwirken zu können.
Im Rahmen von Forschungsvorhaben, u.a. dem Projekt „APES“ (Analytisch gestützte Priorisierung von Ermittlungen bei Sexualdelikten) der FH Berlin und der Studie des BKA zu „Vorerkenntnissen bei Vergewaltigungsstraftaten“ wird deutlich, dass viele Schwerkriminelle, bevor sie eine Vergewaltigung oder einen Mord begehen, eine nahezu identische Struktur hinsichtlich ihres Alters, ihrer polizeilichen Vorerkenntnisse, bezogen auf die einzelnen Abschnitte des StGB und der Nebengesetze, der durchschnittlichen Anzahl der polizeilichen Vorerkenntnisse sowie der Deliktsbreite aufweisen (Straub & Witt, 2002, 52). Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit diese typischen Karrieren von Straftätern vorhersagbar sind und wer welche Karriere einschlagen wird. Das Konzept „APES“ setzt im Sinne eines Wissensmanagements darauf, kriminologische Erkenntnisse fortlaufend in die Polizeipraxis zu integrieren und zeigt technische wie kooperativ-kommunikative Methoden auf, das vorhandene polizeiliche Wissen effektiv zusammenzuführen.

Literatur:

Bauermann, M. & Vick, J. (2006). Kriminalistik – Operative Fallanalyse. 40 Polizeiliche Fallanalytiker in Deutschland ausgebildet – eine professionelle Methodik zur Täterermittlung. In „der Kriminalist“, 11/2006. Lübeck: Deutsche Kriminalpolizei-Literatur im Max-Schmidt-Römhild-Verlag, S. 465 – 469.

Breinersdorfer, F. (2000). Der Hammermörder. München: Verlag Der Criminale.

Brinkmann, B. (2002). Dunkelfeld bei Tötungsdelikten – rechtsmedizinische Aspekte. In Egg, R. (Hrsg.), Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristitsche Aufarbeitung. In: Reihe Kriminologie und Praxis Band 36), S. 31 – 44. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Bundeskriminalamt Wiesbaden. Polizeiliche Kriminalstatistik 2006, 54. Ausgabe.

Bundeskriminalamt Wiesbaden. Operative Fallanalyse (OFA). Fallanalytische Verfahren und die ViCLAS-Datenbank bei der Deutschen Polizei (1999).

Bundesregierung (1999). 1. Periodischer Sicherheitsbericht (1. PSB).

Bundesregierung (2006). 2. Periodischer Sicherheitsbericht (2. PSB).

Egg, R. (2002). Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung. In: Reihe Kriminologie und Praxis Band 36. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Feltes, T. (1995). Täter und Tätertypen. Hilden: VdP.

Harbort, S. (2007). Aufdeckungsbarrieren bei Serienmorden. In „Die Kriminalpolizei“ 3/2007. Hilden: VdP, , S. 83 – 89.

Hermanutz, M. & Kersten, J. (2003). Amoktaten aus kriminalpsychologischer Sicht. In Archiv für Jugendkulturen e.V. (Hrsg.). Der Amoklauf von Erfurt, S. 93 – 108. Berlin: Thomas Tilsner.

Hill, A. & Berner, W. (2002). Sexuell motivierte Tötungsdelikte. In Egg, R. (Hrsg.), Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung. Reihe Kriminologie und Praxis Band 36), S. 165 – 192. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Hoffmann, J. & Musolff, C. (2000). Fallanalyse und Täterprofil. Geschichte, Methoden und Erkenntnisse einer jungen Disziplin. BKA-Forschungsreihe, Band 52. Wiesbaden: Bundeskriminalamt.

Kaiser, G. (1996). Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. Auflage, Heidelberg: Müller.

Kreuzer, A. (2002). Kriminologische Aspekte der Tötungskriminalität. In Egg, R., (Hrsg.), Tötungsdelikte, S. 45 – 70. Wiesbaden: Eigenverlag KrimZ.

Madea, B. & Dettmeyer, R. (2003). Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung. In Deutsches Ärzteblatt, 48/2003,. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag, S. 3161 - 3179.

Möllers, M. H. W. (2001). Wörterbuch der Polizei. München: Beck.

Pollak, B. (2006). Rechtsmedizin in Deutschland: Standortbestimmung und Perspektiven. In „der Kriminalist“, 03/2006. Lübeck: Deutsche Kriminalpolizei-Literatur im Max-Schmidt-Römhild-Verlag, S. 110 – 114.

Rauch, E. (2002). Sexualdelikte 1987 – 1996. Eine Zehnjahresstudien an Hand ausgewerteter Ermittlungsakten. In: Kriminalistik 2/2002. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag, S. 96-101.

Remscheid, H. Martin, M., Niebergall, G. & Walter, R. (2002). Jugendliche Gewalt- und Tötungsdelinquenten. In Egg, R. (Hrsg.), Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung. Reihe Kriminologie und Praxis Band 36, S. 139 – 153. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Ressler, R.K., Burgess, A.W. & Douglas, J.E. (1995). Sexual Homicide. Patterns and Motives. Lexington Books.

Rückert, S. (2002). Tote haben keine Lobby. Zur Vertuschung von Tötungsdelikten. Hamburg: Hoffmann und Campe.

Schöch, H. (2002). Strafrechtliche Aspekte der Tötungskriminalität. In Egg, R. (Hrsg.), Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung. Reihe Kriminologie und Praxis Band 36, S. 71 – 90. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Schwarz, U. & Kroll, O. (2001). Die Kriminalistische Fallanalyse. Kriminalistikskript. In Kriminalistik, 2/01 und 03/01. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag, S. 143 – 146 (2/01) und S. 215 – 218 (3/01).

Schwind, H.-D. (2006). Kriminologie. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag

Straub, U. & Witt, R. (2002). Polizeiliche Vorerkenntnisse von Vergewaltigern. Wiesbaden: BKA KI 13 – OFA.

Witt, R. & Dern, H. (2002). Operative Fallanalyse bei Tötungsdelikten. In Egg, R. (Hrsg.), Tötungsdelikte – mediale Wahrnehmung, kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung. Reihe Kriminologie und Praxis Band 36, S 109 – 128. Wiesbaden: Eigenverlag Kriminologische Zentralstelle (KrimZ).

Ottmar Kroll
© 2006-2024 Thomas Feltes | Impressum | Datenschutz