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Terrorismus
 
Der Begriff "Terrorismus" (lat. terror: Furcht, Schrecken) ist relativ jung und findet zum ersten Mal Erwähnung in einem französischen Wörterbuch aus der Zeit der Französischen Revolution. Vorher wurde er wohl von den Jakobinern als positive Selbstbeschreibung gebraucht. Mit den gewaltsamen Vorgängen während der französischen Revolutionsjahre ("regime de la terreur") bekam der Begriff einen Wandel und wurde folglich zur Beschreibung eines als kriminell verstandenen, gewalttätigen, politisch motivierten Aktes herangezogen.
 
Bis heute erweist sich das Erstellen einer einheitlichen Definition der unterschiedlichen historischen und gegenwärtigen terroristischen Aktionen und Gruppen als schwierig bis nahezu unmöglich. Dies hängt zum einen mit der Vielzahl der terroristischen Gruppen und ihren unterschiedlichen Ursachen und Zielen zusammen, andererseits mit der Gesinnung der jeweiligen Terrorismusforscher. Eine viel zitierte Alltagsweisheit ("des Einen Terroristen ist des Anderen Freiheitskämpfer") gibt Aufschluss, wie stark die Meinungen auseinander gehen bei der Einstufung, wer oder was terroristisch ist.
Von staatlichen Akteuren wird statt einer Definition des Terrorismus deshalb häufig ein Arbeitsbegriff angeboten, welcher der jeweiligen Situation in einer oder mehreren bestimmten Gesellschaft(en) Rechnung tragen soll (in der Bundesrepublik z.B. durch die Innenministerkonferenz, das Bundeskriminalamt, den Verfassungsschutz).
Die Europäische Union hält in ihrem Ansatz bestimmte Merkmale fest, mit welchen ein gewalttätiger Akt als terroristische Aktion eingestuft werden soll und nicht als ,gewöhnliche' Kriminalität. Als Terrorismus gelten demnach: absichtlich begangene Straftaten, die sich gegen einen Staat, eine internationale Organisation oder Gemeinschaft richten und diese gezielt und ernsthaft schädigen möchten. Dazu zählen u. a. Mord, Raub, Entführung, Geiselnahme, Entwicklung sowie Besitz und Gebrauch von Waffen, aber auch die Androhung eines terroristischen Aktes bzw. einer politisch motivierten Straftat wird als Terrorismus deklariert.
 
Der Terrorismus ist wohl so alt wie die Menschheit. Terroristische Anschläge hat es seit jeher und überall auf der Welt gegeben; die systematische Ausrottung von politischen Gegnern hat im gesamten Verlauf der Geschichte stattgefunden. Er ist also weder auf geografische Regionen, noch auf bestimmte Phasen der Geschichte zu reduzieren. Jedoch lassen sich gelegentlich Trends in der Geschichte des Terrorismus ausmachen. So kann ein vermehrtes Auftreten von faschistischem Staatsterrorismus in den 20er, 30er und 40er Jahren des 20. Jahrhunderts historisch nachgewiesen werden (allen voran die Staatsmacht im Dritten Reich unter Hitler, aber auch die Franco-Diktatur in Spanien oder das Regime in Italien unter Mussolini). Ebenso fällt das Aufkommen linksextremistischer terroristischer Gruppen in den 1960er und 1970er Jahren in vielen Ländern Europas auf (z.B. ETA in Spanien, Action Directe in Frankreich, Brigate Rosse in Italien, Rote Armee Fraktion in der Bundesrepublik).
 
Im Unterschied zum Guerillakampf, der darauf abzielt, Landstriche mit paramilitärischen Taktiken zu ,befreien' und besetzt zu halten, um dort eine neue Regierung nach den Vorstellungen der Terroristen aufzubauen, ist der Terrorismus eine urbane Angelegenheit.
 
Es besteht in der Terrorismusforschung wenig Konsens über Wesen und Merkmale des Terrorismus. Häufig wird er als ein politisch (oder neuerdings vordergründig religiös) motivierter, gewalttätiger Akt einer kleinen, organisierten Gruppe gegen Sachen und/oder Personen beschrieben, der im Zusammenhang mit einer Tatserie steht (also keine Einzeltat ist), wobei häufig ein ähnlicher Modus Operandi bei den Anschlägen zu erkennen ist. Das Ziel einer terroristischen Aktion ist, Angst und Schrecken zu verbreiten und somit gestellte Forderungen (auch gegen den Willen der Mehrheit einer Gesellschaft) durchzusetzen. In einem terroristischen Akt sind demnach immer drei Parteien involviert: die Täter, die direkten Opfer und die Zielgruppe, welche unter psychischen Druck gesetzt werden soll. Terrorismus wird getragen durch eine Ideologie, die sich bei ihren Anhängern erfolgreich als die einzige ,Wahrheit' manifestiert hat. Diese Ideologie teilt die Welt in das dualistische Freund-Feind-Prinzip, in Gut und Böse ein.
 
Terroristische Vereinigungen können aufgrund ihrer Ursachen und ihrer Ziele in verschiedene Formen eingeteilt werden. Es wird unterschieden zwischen nationalistisch-separatistischen, religiös motivierten und links- oder rechtsextremistischen Gruppen, die die herrschende Regierung angreifen möchten. Häufig vertreten terroristische Vereinigungen mehrere der genannten Motivationen (so kann die IRA z.B. in erster Linie zu den separatistischen Gruppen gerechnet werden, aber ihr Kampf enthält auch religiöse Ursachen). Allen ist jedoch gemeinsam, dass sie Gewalt einsetzen, um politische Strukturen zu ihren Gunsten zu verändern und möglichst viele politische Gegner einzuschüchtern. Daher bedarf der Terrorismus, um effektiv zu sein, einer hohen Publizität und kann somit nur dort ,erfolgreich' sein, wo es eine ausgebaute Medienlandschaft gibt. Mit Hilfe der öffentlichen Wahrnehmung der Attentate möchten die Terroristen auf ihre Forderungen aufmerksam machen. Sie agieren nach dem Aktions-Repressions-Aktions-Schema, d. h. sie versuchen gezielt den Staat (oder die Gesellschaft) zu provozieren, um eine möglichst starke und grausame Gegenreaktion auszulösen, so dass die Terroristen dem Angegriffenen ,die Maske' herunter reißen und sein ,wahres Gesicht' zum Vorschein bringen können. Dadurch erwarten sie, neue Sympathisanten zu gewinnen, die den Kampf der Terroristen unterstützen und mit ihnen fortführen.
 
Eine Sonderstellung, falls er überhaupt in der wissenschaftlichen Literatur mit aufgeführt wird, erhält der staatliche Terrorismus, der gern unerkannt bleibt und nicht die Verbreitung über die Medien sucht (so z.B. in Indonesien 1965 während des Sukarno-Regimes, in vielen Ländern Südamerikas in den 1970er und 1980er Jahren und derzeit u. a. in Nordkorea unter Kim Jong-il). Verglichen mit den Anschlägen kleiner Gruppen gegen die Staatsmacht zählt die Variante des staatlichen Terrorismus verhältnismäßig viele Todesopfer.
 

Die Ermordung von Repräsentanten des herrschenden Systems ist die am häufigsten angewandte Methode (der Begriff des so genannten "Tyrannenmordes" wird allerdings nur dann verwendet, wenn ausschließlich die politische Spitze betroffen ist). Systematischer und ungezielter Terrorismus kleiner Gruppen gegen die Staatsmacht oder die Gesellschaft entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Ausbau der Medien und nachdem das Dynamit erfunden und von Jedermann hergestellt werden konnte. Heute gehören in das Arsenal terroristischer Waffen sämtliche Schusswaffen, Wurfgranaten, Bomben, aber (möglicherweise) auch massenvernichtende ABC-Waffen. Zu den gängigen Methoden gehören Brandstiftungen, Schiff- und Flugzeugentführungen, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahmen (von politischen Amtsträgern, aber auch von Zivilisten), sowie die Beschaffungskriminalität für weitere terroristische Attentate.
 
Der Aufbau einer terroristischen Organisation ist pyramidenartig. An der Spitze und somit in der Leitungs-, Organisations- und Führungsebene befindet sich die Kommandozentrale. In der zweiten Ebene folgt der gemeinhin als ,die Terroristen' verstandene aktive Kader, der die Anschlagsplanungen der Kommandozentrale ausführt. Die dritte Stufe setzt sich aus den aktiven Helfern zusammen, die die Terroristen mit Geld, Unterkunft, Waffen und ähnlichem unterstützt. Die unterste Ebene der terroristischen Organisationsstruktur bilden die passiven Helfer. Die Größe dieser Gruppe ist sehr schwierig auszumachen, da sie keine direkten Mitglieder der Organisation sind. Sie bringen Sympathie für die Ziele der Organisation auf und verharmlosen die für das Erreichen dieser Ziele eingesetzten Mittel.
 
Aus psychologischer Sicht gibt es keine typischen Terroristen. Häufig vorgebrachte Argumente, wie schlechte wirtschaftliche Verhältnisse oder mangelnde Schulbildung, treffen z. B. weder auf die Mitglieder der RAF, noch auf die der Al-Quaida zu. Zudem wird die terroristische Aktion rational geplant und strategisch durchgeführt. Es handelt sich also auch nicht um affektive Handlungen, die auf geistige Unzurechnungsfähigkeit hinweisen könnten. Als psychologische Ursachen kommen u. a. Deprivation der Eltern (Christa Meves) und daraus resultierende Sozialisationsstörungen in Betracht, die Frustrations-Aggressionstheorie (Ted R. Gurr), die Ergebnisse der Milgram-Experimente und Erich Fromms "Anatomie der menschlichen Destruktivität". Als Ursache für die Entwicklung einer terroristischen Persönlichkeit müssen jedoch mehrere ungünstige Faktoren prägend sein, damit eine Person zum Terroristen wird.
 
Eine Neutralisation findet mit Hilfe der Ideologie statt. Der Terrorist, der menschenverachtend handelt, betrachtet sich selbst und seine Mitstreiter als Opfer, die sich gegen unhaltbare Zustände zur Wehr setzen. Er lernt, sein kriminelles Verhalten schon im Voraus zu rechtfertigen; er bereichert sich schließlich nicht persönlich (wie ,normale' Kriminelle), sondern handelt aus ,sozialem' Pathos heraus. Eigentlich will er seine Opfer gar nicht schädigen, würde er es aber nicht tun, so sieht sich der Terrorist in der Gefahr, selbst weiterhin das Opfer zu sein oder seine Ideale zu gefährden.
 
Zur Prävention bestehen zwei grundsätzliche Ansätze. Die liberale Auffassung sieht als Ursache für den Terrorismus häufig Missstände und Missbräuche, die es zu beheben gilt, will man dem Terrorismus entgegenwirken.
Die konservative Auffassung sieht die Ursache in einem zu liberal-demokratischen Rechtsstaat und sieht eine Lösung des Problems im Ausbau der repressiven staatlichen Gewalt.
 
Die Prävention und (im ungünstigeren Fall) die Nachsorge bei terroristischen Anschlägen bringt den demokratischen Rechtsstaat immer wieder in die Kritik, aufgefordert zu sein, sogar die Bestandteile seines Wesens überdenken zu müssen, die eine liberale Demokratie von anderen Staatsformen unterscheidet. In der Bundesrepublik wurden im Zuge der Bekämpfung der RAF bis dato neue, einschneidende Maßnahmen durchgeführt (die so genannten Anti-Terror-Pakete). So wurden die polizeilichen Befugnisse erweitert, ein "Terroristenparagraph" (§ 129a StGB) erlassen, Terroristen das Recht auf freie Wahl eines Anwaltes abgesprochen und die "Schleppnetzfahndung" eingeführt. Das Strafmaß für terroristische Anschläge wurde ungleich höher angesetzt, als das für gleichartige Verbrechen ,normaler' Krimineller.
 
Im Anschluss an die Vorfälle des 11. September 2001 wurden zwei neue Anti-Terror-Pakete mit zum Teil befristeten Maßnahmen verabschiedet. Diese beinhalten:
- die stärkere Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes mit dem Bundesnachrichtendienst und Bundesverfassungsschutz, sowie eine Erweiterung der BKA-Befugnisse (z.B. Initiativermittlungen);
- eine Änderung des Vereinsgesetzes (Abschaffung des Religionsprivilegs, so dass extremistische Gemeinschaften verboten werden können);
- ein neuer "Terroristenparagraph" (§ 129b StGB) erlaubt die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrorgruppen;
- eine Einführung und Koordination des Einsatzes von Sicherheitskräften in Flugzeugen (so genannte "Sky Marshalls") durch den Bundesgrenzschutz;
- Verschärfung der Aufenthalts- und Einreisebestimmungen für Ausländer und Erstellung eines Ausländerzentralregisters als Visa-Entscheidungsdatei mit Zugriff für die Polizei;
- ein strengeres Asylverfahrensgesetz mit Sprachanalysemöglichkeiten, um die Herkunft des Antragstellers besser ermitteln zu können.
 
Hinzu kommen noch die Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, die Speicherung der biometrischen Daten aller Bürger und die Aufnahme der "Rasterfahndung". Diese drei Maßnahmen stehen in der Kritik, dass sie zu viele unschuldige Bürger treffen würden und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat in Frage gestellt sein könnte.
 
Allerdings wird im Zuge der präventiven Arbeit auch ein engerer, auf Vertrauen fußender Kontakt der staatlichen Sicherheitskräfte zu bestimmten Teilen der Bevölkerung gefördert. So können in Bayern seit 1993 auch ausländische Staatsbürger nach einer Änderung des bayrischen Beamtengesetzes eine Anstellung als Polizist/in finden, um z. B. den Kontakt zu muslimischen Gemeinden besser aufbauen zu können.
 
Literatur:
 
- Kemmesies, U. E.: Terrorismus/Extremismus - der Zukunft auf der Spur. München 2006.
- Laqueur, W.: Terrorismus: die globale Herausforderung. Frankfurt/M. 1987.
- Waldmann, P.: Terrorismus: Provokation der Macht. 2., vollst. überarb. Ausg., Hamburg 2005.

 

Katharina Stelzel
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