Viktimisierung Der Begriff "Viktimisierung" wird in der kriminologischen Terminologie genutzt, um den Prozess des "Zum-
Opfer-Werdens" bzw. "Zum-
Opfer-Machens" (vgl. Schneider 1975, S. 15) zu erfassen und beschreibt damit die unmittelbaren opferorientierten Ursachen und Wirkungen der Straftat (primäre Viktimisierung) einerseits sowie die indirekten Folgen der Straftat für das
Opfer im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem
Opfer und seinem sozialen Umfeld bzw. den Instanzen sozialer Kontrolle andererseits (sekundäre, tertiäre Viktimisierung).
Primäre Viktimisierung
In der kriminologischen Literatur werden verschiedene Ansätze verfolgt, um zu erklären, warum jemand
Opfer einer Straftat wird. Bedeutung besitzen in diesem Zusammenhang insbesondere die
Opfertypologien (von Hentig, Mendelsohn und Fattah) sowie das Lebensstil-Konzept (lifestyle model) und das Konzept der Routineaktivitäten (routine activity approach). Auf der Täterseite werden die Erklärungsansätze für die Entstehung von Kriminalität durch opferorientierte Neutralisierungstechniken des Täters zur Rechtfertigung der Tat vor sich selbst ergänzt. In der Zusammenschau der theoretischen Ansätze zur Erklärung krimineller
Opferwerdungen erschließen sich Faktorengruppen, die in Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen des Einzelfalls eine erhöhte
Opferanfälligkeit indizieren können:
Körperlich-psychische Risikofaktoren knüpfen an konstitutionelle Umstände an, welche eine
Opferdisposition im Sinne einer gesteigerten Attraktivität für potentielle Täter aufgrund körperlicher Merkmale oder geringerer Abwehrfähigkeiten begründen können. In diesem Sinne werden in der Literatur als besonders disponierte
Opfergruppen im Hinblick auf bestimmte Deliktsgruppen häufig folgende Delikts-/
Opferkonstellationen herausgestellt: Als solche erkennbare Ausländer für rassistisch motivierte Gewaltdelikte; alte Menschen im Zusammenhang mit Raubdelikten, Trickdiebstahl und Betrug; Kinder und Frauen bei den Gewalt- und Sexualdelikten.
Verhaltensbezogene Risikofaktoren bezeichnen diejenigen Umstände, die mit der Art der Lebensführung zusammenhängen und damit die Möglichkeit zur Tatbegehung eröffnen oder erhöhen können. So kann im Einzelfall beispielsweise das (regelmäßige) Aufsuchen riskanter Orte im Zusammenhang mit Kontaktdelikten oder das Ausmaß außerhäusiger Aktivitäten bei Wohnungseinbruchsdiebstählen das Risiko,
Opfer einer kriminellen Viktimisierung zu werden, erhöhen. Ebenfalls in diesen Zusammenhang sind Fehlverhaltensweisen des
Opfers in der konkreten Gefährdungssituation einzuordnen, z.B. die Tatprovokation oder Fehlverhaltensweisen bei der Deeskalation der gefährlichen Situation.
Sozioökonomische Risikofaktoren beziehen sich auf Umstände, die im sozialen Umfeld oder der wirtschaftlichen Situation des
Opfers angelegt sind. In diesen Zusammenhang besitzen insbesondere die sog. "
Beziehungsdelikte" Relevanz. Insbesondere Tötungsverbrechen, Kindesmisshandlung und Sexualdelikte stellen "klassische" Delikte einer Täter-
Opfer-Beziehung dar. Insbesondere bei häuslicher Gewalt können auch im Einzelfall kulturelle Rechtfertigungsmuster oder wirtschaftliche Not als Stressor Bedeutung besitzen.
Unabhängig von der Verwirklichung des jeweiligen Straftatbestandes, erfasst der Begriff der primären Viktimisierung alle unmittelbaren physischen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen der Straftat für das unmittelbare
Opfer und mittelbare
Opfer, z.B.
Familienangehörige (vgl. Schneider 1975, S. 15). Dabei ist es nicht zuletzt von psychischen und sozialen und ökonomischen Faktoren abhängig und daher individuell unterschiedlich, was überhaupt und in welchem Maße eine Straftat seitens des
Opfers als Viktimisierung eingestuft wird und welche Folgen sich daraus ergeben. Häufig sind es nicht die materiellen Schäden, insbesondere, wenn sie z.B. durch Versicherungen oder eigene Ressourcen ausgeglichen werden können oder körperliche Verletzungen, wenn sie keine bleibenden Schäden hinterlassen, sondern psychische Folgewirkungen der Straftat, die von
Opfern krimineller Viktimisierungen als besonders belastend eingestuft werden. (vgl. Haupt 2003, S. 32) In diesem Zusammenhang werden in der Literatur häufig Gewaltdelikte, aber auch Delikte mit anderer Zielrichtung, z.B. Wohnungseinbruchsdiebstähle, herausgestellt, welche unter ungünstigen Voraussetzungen psychische Belastungsstörungen bei den
Opfern auslösen, die ggfs. ein Leben lang nicht oder nicht vollständig verarbeitet werden können.
Sekundäre Viktimisierung
Die sekundäre Viktimisierung erfasst als "zweite
Opferwerdung" begrifflich diejenigen negativen psychischen, sozialen und ggfs. wirtschaftlichen Folgen für das
Opfer, welche nicht unmittelbar aus der Straftat erwachsen, sondern indirekt durch diejenigen Personen, welche mit dem
Opfer der Straftat und den Folgen der primären Viktimisierung befasst sind, hervorgerufen werden. Besondere Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Instanzen der Sozialkontrolle im
Strafverfahren und dem sozialen Umfeld des
Opfers, insbesondere
Familie, Freunden und Bekannten sowie ggfs. die Medien, die über die Straftat und das
Strafverfahren berichten, beigemessen. Die Erscheinungsformen sekundärer Viktimisierungen stehen quasi spiegelbildlich zu den individuellen Bedürfnissen und Erwartungen des
Opfers zur Unterstützung des Bewältigungsprozesses der Straftat, z.B. nach menschlicher Anteilnahme, Einfühlsamkeit und Verständnis, Beratung und Beistand,
Schadenswiedergutmachung und angemessener Bestrafung des Täters und lassen sich im Sinne von möglichen Risikofaktoren wie folgt systematisieren:
Risikofaktoren aus dem privaten sozialen Umfeld stehen mit der These in Zusammenhang, dass zwischen dem Maß sozialer Unterstützung durch die Bezugspersonen und der Verarbeitung der Straftat durch das
Opfer ein Zusammenhang besteht. (vgl. Haupt 2003, S. 36, 38) Dementsprechend können insbesondere mangelndes Einfühlungsvermögen, bagatellisierende Äußerungen oder Äußerungen von Zweifeln an den Schilderungen des
Opfers, Mitschuldvorwürfe, Parteiergreifung für den Täter oder die soziale Meidung des
Opfers das Risiko sekundärer Viktimisierungen erhöhen.
Als Risikofaktoren aus dem Bereich dem Bereich der professionellen Akteure, insbesondere Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht, Rechtsanwaltschaft, ggfs. Verwaltungsbehörden, Ärzte, Medien, können diejenigen Umstände bezeichnet werden, welche aus dem Spannungsverhältnis zwischen professioneller, pflichtgemäßer Aufgabenerfüllung und der Berücksichtigung der
Opferbedürfnisse resultieren. In diesem Zusammenhang besitzen beispielsweise die Zeugenvernehmung durch die Polizei, die Vernehmung des
Opferzeugen in öffentlicher Hauptverhandlung gerade aufgrund der zu beachtenden Grundsätze des fairen, rechtsstaatlichen
Strafverfahrens (insbesondere Unschuldsvermutung, Wahrheitsfindung, Ermittlung belastender und entlastender Umstände) aus
Opfersicht den Charakter risikogeneigter Situationen für sekundäre Viktimisierungen, welche insbesondere seitens der professionell Beteiligten ein einfühlsames Vorgehen erfordern.
Tertiäre Viktimisierung
Teilweise wird in der kriminologischen Literatur als dritte Stufe eines opferbezogenen Karrieremodells die sog. "tertiäre Viktimisierung" vorgeschlagen, welche die Übernahme und Verfestigung einer sog. "
Opferidentität" (vgl. Haupt 2003, S. 38) beschreibt und als solche wiederum Bedeutung als Risikofaktor für erneute primäre Viktimisierungen besitzen kann. Eine
Opferidentität ist dadurch gekennzeichnet, dass das
Opfer aufgrund einer traumabedingten Schwächung des Selbstwertgefühls durch primäre und sekundäre Viktimisierungen nicht mehr dazu in der Lage ist, zu einem normalen Leben zurückzukehren und sich dementsprechend insbesondere in Gefährdungssituationen unsicher und passiv verhält, was wiederum im Einzelfall die Tatbegehungsbereitschaft potentieller Täter erhöhen kann. In den theoretischen Überlegungen der kriminologischen Literatur zu einem opferbezogenen Karrieremodell wird die Bildung einer
Opferidentität auf Lernprozesse (Theorie der erlernten Hilflosigkeit) bzw. Selbstzuschreibung und Verinnerlichung der
Opferrolle (ettikettierungstheoretischer Ansatz) zurückgeführt. Von diesem theoretischen Hintergrund lassen sich folgende Risikofaktoren ableiten, welche im Einzelfall möglicherweise wirken könnten:
Als quantitative Risikofaktoren können danach im Sinne der Theorie der erlernten Hilflosigkeit diejenigen Umstände bezeichnet werden, die sich auf die Frage des Vorliegens früherer Viktimisierungen oder die Dauer der traumatisierenden Situation beziehen. Der insofern relevante Hintergrund ist das Erfordernis des Wirksamwerdens von Lernprozessen, die dazu führen, dass es dem
Opfer nicht möglich erscheint, erneute Viktimisierungen zu verhindern, was wiederum durch vorherige Viktimisierungen oder lang andauernde traumatische Situationen begünstigt werden kann.
Als qualitative Risikofaktoren lassen sich diejenigen Faktoren zusammenfassen, die den Umstand begünstigen, dass sich das
Opfer eine
Opferrolle auch ausgehend von einer einmaligen Situation dauerhaft zuschreibt und sich zukünftig entsprechend diesem Selbstbild als
Opfer verhält. Aus dem Konzept eines viktimologischen Karrieremodells, in welchem die tertiäre Viktimisierung auf die Wirkungen der primären und der sekundären Viktimisierung zurückgeführt wird, also auf Verletzungen und Erniedrigungen insbesondere durch den Täter, das soziale Umfeld des
Opfers, die Instanzen der Sozialkontrolle und ggfs. durch die Medien, lässt sich herleiten, dass die Qualität der primären und sekundären Viktimisierungen für das Risiko der Bildung einer
Opferidentität im Einzelfall von Bedeutung sein kann.
Quellen:
Haupt, H. u.a. 2003: Handbuch
Opferschutz und
Opferhilfe
Lebe, W. 2003:
Viktimologie - die Lehre vom
Opfer. Entwicklung in Deutschland. In: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 12, S. 8-19
Schneider, H.-J. 1975:
Viktimologie. Wissenschaft vom Verbrechensopfer
Schlüsselwörter:
Opferidentität, primäre Viktimisierung, sekundäre Viktimisierung, tertiäre Viktimisierung,
Viktimologie
Andreas Christopher Landwehr