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Waffen
 
Der Begriff Waffe (aus dem mittelhochdeutschen des 8.Jhd.: „wäfen“, bzw. „wäpen“: Abwehrwaffe Schild) wird als Oberbegriff für eine Vielzahl verschiedener Waffenarten und Waffensysteme verwendet. Definiert sind Waffen im Waffengesetz. Demnach handelt es sich hierbei um Schusswaffen (Gegenstände bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden), ihnen gleichgestellte Gegenstände (z.B. Waffenteile, bestimmte Reizstoffgeräte, Schreckschusswaffen) wie sowie tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Elektroimpulsgeber, Schlagringe). Daneben sind auch andere tragbare Gegenstände als Waffen zu bezeichnen die, einen anderen Bestimmungszweck besitzen, jedoch durch ihre Beschaffenheit und eine entsprechende Handhabung eine waffengleiche Wirkweise zeigen (z.B. Springmesser). Diese Gegenstände sind abschließend im Waffengesetz aufgeführt. Vom Waffenbegriff i.S. des WaffG abzugrenzen sind sogenannte gefährliche Gegenstände. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die einen anderen bestimmungsgemäßen Gebrauchszweck besitzen, ihrem Wesen nach jedoch geeignet sind als Waffe Verwendung zu finden (z.B. Messer, Äxte Sportgeräte). Allen Waffen immanent ist die Wirkungsweise, die sich im psychischen Bereich als Drohung und im physischen Bereich als Verletzung darstellen. Aufgrund dieser Tatsache sind der Besitz und der Gebrauch von Waffen strengen Regeln unterworfen. Dabei ist die Ausübung der Waffengewalt und ihr Besitz ist im militärischen, polizeilichen und finanzbehördlichen Bereich vom Waffengesetz ausgenommen. Im privaten Bereich sind der Besitz und der Gebrauch zur Jagdausübung, aus sportlichen und Schutzgründen nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen wurde und eine darauf abgestimmte Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins vorliegt.
 
Die Waffengeschichte zeigt sich als eine stetige Weiterentwicklung von der Altsteinzeit bis hin zu unserer Zeit. Bei den ältesten Waffen handelt es sich um zugehauene Feuersteine, die sich im Zeitalter der Jungsteinzeit zu Hieb- und Stichwaffen wie Keulen und nichtmetallischen Dolchen entwickelten. Nach Entdeckung des Metalls wurden die ersten Schwerter und Beile hergestellt (1600 - 1200 v. Chr.). Daneben wurden in der römischen Zeit die ersten mechanischen Geschütze (Steinwurfgeschütze) entwickelt, die dann um 1400 von Pulvergeschützen abgelöst wurden. Schwerter und Beile wurden bis zum 14.-15. Jhd. weiterentwickelt (z.B. Morgenstern, Streitaxt) wobei sie durch lange Stoßwaffen (Lanzen und Barden) ergänzt wurden. Gleichzeitig entwickelten sich die ersten Kanonengeschütze. Vom 14. bis zum 16.Jhd wurde der Waffenbegriff durch die Einführung der Feuerwaffen in Europa grundlegend verändert. Die Entwicklung der Schusswaffen wurde dabei durch die Erfindung des Lunten- und des Steinschlosses erheblich beeinflusst. In der Folgezeit entwickelten sich die Handfeuerwaffen v.a. durch die Einführung der halb- und vollautomatischen Ladevorgänge und präzisen Zieleinrichtungen weiter. Kriegswaffen wurden im 19./ 20. Jhd. durch die Einführung von gepanzerten Fahrzeugen (z.B. Panzer) und Spreng-, Splitter- und Brandwirkung entfaltende Waffen (Bomben, Granaten, Torpedos, Flammenwerfer), technisch weiterentwickelt. Diese Waffen werden auch als sogen. konventionelle Waffen bezeichnet. Neben diesen konventionellen Waffen wurden während der Weltkriege die ersten Massenvernichtungswaffen hergestellt. Während sich die Entwicklung zunächst auf biologische Waffen (gezüchtete Krankheiterreger) beschränkte, wurden in der Folge die ersten chemischen Kampfstoffe (künstliche Giftstoffe) produziert. Im zweiten Weltkrieg verfolgte man schließlich die Entwicklung von Kernwaffen. Diese drei Waffenarten werden auch unter dem Sammelbegriff ABC-Waffen zusammengefasst. Zur Zeit des kalten Krieges wurde dann vor allem auf die Ent- und Weiterentwicklung von Geschossen, Munition, Fernlenkwaffen und Flugkörpern abgestellt, die in der heutigen Entwicklung von unbemannten Drohnen endeten. Im Laufe der Geschichte hat sich auch die Symbolik der Waffen manifestiert. So fanden und finden Waffen auch als Symbol für weltliche Macht und männliche Stärke ihre Verwendung.
 
Im Hinblick auf die Waffengeschichte unterscheidet man in Hieb- und Stichwaffen (z.B. Dolch, Schwert), Schlagwaffen (z.B. Keule, Streitaxt), Wurfwaffen (z.B. Speer, Bogen, Armbrust), Feuerwaffen (z.B. Kanone) und reine Schutzwaffen (z.B. Schild).
 
Eine weitere Einteilung unterscheidet Waffen in Nahkampfwaffen und Fernkampfwaffen, wobei der Begriff Fernkampfwaffe sich überwiegend auf Schuss- oder Feuerwaffen bezieht. Schusswaffen werden ihrerseits in Faustfeuerwaffen (kurze Schusswaffen wie z.B. Revolver), Handfeuerwaffen (Handgeführte Langwaffen z.B. Gewehre) und Geschütze (z.B. Haubitze) unterteilt. Eine aktuellere Einteilung beschreibt Schusswaffen (unterteilt in Kurzwaffen - bis 60cm Länge und Langwaffen - über 60cm Länge), Hieb- und Stoßwaffen sowie Kriegswaffen. Kriegswaffen ihrerseits werden dabei unterteilt in sonstige (konventionelle) Waffen (z.B. Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe Kampffahrzeuge, Maschinengewehre) und ABC-Waffen. Die Bezeichnung „strategische Waffen“, die in diesem Kontext genannt wird, beschreibt Fernlenkwaffen mit konventionellen- und atomaren Sprengköpfen und der für ihren Einsatz erforderlichen Aufklärungs- und Führungseinrichtungen.
 
Aus kriminologischer Sicht birgt die Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung ein erhebliches Gefahrenpotenzial in sich. So wird die Anzahl illegaler Waffen in der Bundesrepublik auf ca. 20 Mio. geschätzt, hinzugerechnet zu den legalen Waffen (ca. 10 Mio.) und den Gas- und Schreckschusswaffen (15 Mio.), ergibt dies einen Gesamtbestand von 45 Mio. Waffen in Deutschland. Der Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten lag im Jahr 2009 (PKS 2009), bei einer Gesamtzahl der Straftaten von ca. 6 Mio., bei 13055 Fällen, wobei in 5913 Fällen geschossen und bei 7142 Fällen lediglich mit der Waffe gedroht wurde. Dies bedeutet, dass bei ca. jeder 500. Straftat eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Wobei im Bezug auf Amoklagen festzustellen ist, dass hierbei zumeist legale Sportwaffen eingesetzt werden. Addiert man hierzu die Vielzahl der Straftaten, bei welchen eine andere Waffe, oder ein gefährlicher Gegenstand eingesetzt wurde, verdeutlicht dies die Bedeutung von Waffen im Zusammenhang mit der Kriminalität in Deutschland.
 
Waffengesetz
Schusswaffen
Gefährliche Gegenstände
Massenvernichtungswaffen
Hieb- und Stoßwaffen
 
Literatur:
 
- Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG. (2009). Der Brockhaus multimedial premium . Mannheim.
- C.H.Beck, Nördlingen. (2010). Waffenrecht. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
- Harding, D. (. (2008). Waffenenzyklopädie. Stuttgart: Motorbuch Verlag.
 

Helmut Schirra
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