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Weißer Ring
 
Der "WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V." wurde 1976 in das Vereinsregister der Stadt Mainz eingetragen. Zu den Gründungsmitgliedern zählte u.a. der Fernsehjournalist Eduard Zimmermann ("Aktenzeichen XY ... ungelöst"). Im WEISSEN RING sind ca. 60.000 Mitglieder organisiert. Als bundesweit tätige Hilfsorganisation zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern betreibt der WEISSE RING neben der Bundesgeschäftsstelle in Mainz und 18 Landesbüros ein bundesweit flächendeckendes Netz von Außenstellen, in welchen mehr als 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, um den satzungsgemäßen Zweck des WEISSEN RINGS vor Ort zu ermöglichen.

Nach § 2 der Satzung des WEISSEN RINGS sind Zweck und Ziele des Vereins:

1. Hilfe für Personen, die durch mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlungen geschädigt worden sind. Dies kann durch direkte Zuwendungen oder Hilfsmaßnahmen für bedürftige Kriminalitätsopfer geschehen, aber auch durch öffentliches Eintreten für die Belange der Geschädigten sowohl im Einzelfall als auch im Allgemeinen.

2. Kriminalitätsvorbeugung. Dazu gehören insbesondere:
a) Die Erforschung und Erprobung geeigneter Methoden und Praktiken für vorbeugende Maßnahmen.
b) Die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung über die Gefahren, die ihr von der Kriminalität drohen und über die Möglichkeiten, ihnen zu begegnen, unter Einschluss der Verbesserung der technischen Sicherheitseinrichtungen.
c) Unterstützung und Betreuung von Personen, die in der Gefahr sind, Straftaten zu begehen (Verbrechensprophylaxe durch Sozialisation oder Resozialisierung).
d) Allgemeine Werbung für soziales Verhalten.

3. Unterstützung von Projekten der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dazu gehören insbesondere:
a) Die Beratung und Betreuung der Opfer im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
b) Im Einzelfall die Beteiligung an Ausgleichsverhandlungen.
c) Die Verwaltung und Betreuung von Opferfonds aus zweckgebundenen Drittmitteln.

4. Mitarbeit in Gremien außerhalb des Vereins zur Förderung und Erfüllung der Vereinsziele. (Satzung des WEISSEN RINGS in der Fassung vom 18.09.2004)

Die satzungsmäßige Zielsetzung des WEISSEN RINGS lässt sich in drei Arbeitsbereiche aufteilen, nämlich die Unterstützung der Kriminalitätsvorbeugung, die unmittelbare Opferhilfe und das öffentliche Eintreten für die Belange von Kriminalitätsopfern als gesellschaftspolitische Aufgabenstellung.

Mit seinen Zielsetzungen verfolgt der WEISSE RING in kriminologischer bzw. viktimologischer Hinsicht präventive Zwecke im Sinne eines weiten, jedoch primär opferorientierten, Präventionsbegriffes. Nach Bock definiert der weite Präventionsbegriff die Verhütung von Kriminalität als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und beruht auf dem Gedanken, dass eine wirksame Verhütung von Kriminalität nicht nur mit den Mitteln des Strafrechts zu erreichen ist, sondern eine Bündelung und Vernetzung aller staatlichen und nichtstaatlichen Kräfte, die zur Prävention etwas beitragen können, bis auf die kommunale Ebene erfordert (vg. kommunale Kriminalprävention). Nach seiner abstrakten Zielsetzung wird der WEISSE RING im Sinne eines opferorientierten Ansatzes auf allen Ebenen der Prävention tätig und zielt damit auf die Prävention vor primären, sekundären und tertiären Viktimisierungen ab.

In der praktischen Umsetzung der Satzungsziele betreibt der WEISSE RING im Bereich der primären Prävention vor allem Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Vorträge und Broschüren zu präventionsrelevanten Themen, bspw. "Kraft gegen Gewalt - Sportler setzen Zeichen - Jugendkriminalität vorbeugen - Opferschutz stärken", "Peace please. Gewalt an Schulen? Nein Danke! 12 Thesen gegen die Eskalation der Gewalt an unseren Schulen", "Trickdiebstahl - So schützen sich Senioren zuhause", "Stalking", "Gewaltfrei Erziehung" um die Risken primärer Viktimisierungen vorzubeugen.

Nach einer kriminellen Viktimisierung zielt die praktische Tätigkeit des WEISSEN RINGS darauf ab, die Folgen der Straftat für das Opfer zu mildern und sekundären bzw. tertiären Viktimisierungen durch eine schnelle und unbürokratische Hilfe vorzubeugen. Die Tätigkeit des WEISSEN RINGS setzt insofern an den für eine weitere bzw. indirekte Opferwerdung wirksamen Risikofaktoren an, und umfasst in diesem Zusammenhang nach der Darstellung des WEISSEN RINGS folgende Opferhilfen:

- menschlicher Beistand sowie persönliche Betreuung nach der Straftat,
- Hilfestellungen im Umgang mit Behörden,
- Begleitung zu Gerichtsterminen,
- Beratungsschecks für eine anwaltliche und/oder psychotraumatologische Erstberatung,
- Rechtsschutz/ Opferanwalt,
- Vermittlung der Hilfe anderer Organisationen,
- finanzielle Zuwendungen bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat und
- Erholungsmaßnahmen.

Darüber hinaus unterstützt der WEISSE RING Projekte des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung und verfolgt über den Einzelfall hinaus als gesellschaftspolitische Zielstellung eine Verstärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die Belange von Kriminalitätsopfern und damit eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Geschädigten. Die Verfolgung dieses Satzungsziels äußert sich in strafrechtspolitischen und sozialrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS, z.B. forderte der WEISSE RING anlässlich des Tages des Kriminalitätsopfers am 22. März 2008 den Opferanwalt auf Staatskosten für alle schwer betroffenen Gewaltopfer und damit eine Erweiterung des Deliktskataloges der Straftaten, in welchen dem Opfer ein vom Staat bezahlter Opferanwalt auf Staatskosten bestellt werden kann. Kriminologisch bzw. viktimologisch eingeordnet, zeigt sich bei diesen Satzungszielen letztlich ebenfalls eine präventive Ausrichtung der Aktivitäten des WEISSEN RINGS, gerichtet auf eine Schaffung der sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Reduzierung des Risikos erneuter Viktimisierungen.

Bundesweites Infotelefon des WEISSEN RINGS: 0 18 03/ 34 34 34

Quellen:
Internetauftritt des WEISSEN RINGS: www.weisser-ring.de, 22.03.2008
Bock, M. 2007: Kriminologie

Schlüsselwörter: Kriminalitätsopfer, Opferhilfe, Opferhilfeorganisationen, Opferschutz

Andreas Christopher Landwehr
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