Anzeigeverhalten (www.krimlex.de)
Unter dem Stichwort Anzeigeverhalten erforscht die Kriminologie, speziell die Viktimologie empirisch die inneren und äußeren Beweggründe für die Erstattung bzw. Nichterstattung einer Strafanzeige.
Das Anzeigeverhalten fand seit den späten 60-er und Anfang der frühen 70-er Jahre Eingang in die kriminologische Forschung, wobei sich die Forschungsfragen um weitere Themen gruppieren wie Stufen der Messung bzw. Wahrnehmung von Kriminalität, informellen Alternativen der Konfliktregulation, Erwartungen an die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden usw.
Die zentrale Bedeutung des Anzeigeverhaltens im Prozess der strafrechtlichen Sozialkontrolle ergibt sich aus der Einleitung des Strafverfahrens bei den Strafverfolgungsbehörden (bzw. dessen Ausbleiben im Falle der Nichtanzeige). Um die 90 Prozent der den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Straftaten werden von Bürgern, meist Kriminalitätsopfern, bei der Polizei angezeigt. In der Rolle des Anzeigeerstatters kommt damit dem Bürger als sogenannter informeller Agent der strafrechtlichen Sozialkontrolle die wichtigste Rolle im Prozess der offiziellen Strafjustiz zu. Die Polizei selbst wird aufgrund eigener Ermittlungen lediglich in einem relativ geringen Prozentsatz der Straftaten im Rahmen proaktiver Kontroll- und Überwachungstätigkeiten v. a. in Deliktsbereichen der Verkehrs-, Drogen oder Wirtschaftskriminalität eigenständig tätig - im Gegensatz zu den reaktiven Formen des Einschreitens infolge einer Strafanzeige.
Die kriminalpolitische Bedeutung des Anzeigeverhaltens liegt in der Sichtbarmachung der Kriminalität wie sie in den jährlichen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken, insbesondere in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes und der Länder, veröffentlicht werden. Man spricht von dem sogenannten Hellfeld der Kriminalität. Das wirkliche Ausmaß der Kriminalität ergibt sich zuzüglich den (zahlenmäßig nicht unerheblichen) amtlich nicht erfassten Straftaten des Dunkelfeldes und ist unbekannt. Im Rahmen des Ausfilterungsprozesses der Kriminalitätsmessung auf Grundlage der amtlichen Statistiken (Trichter-modell der Strafverfolgung) markiert das Anzeigeverhalten der Bevölkerung den wichtigsten Baustein („Selektionsmacht des Opfers“): Wo kein Opfer als Anzeigeerstatter, da in der Regel auch keine registrierte Straftat. Das Anzeigeverhalten ist wichtigste Determinante in Hinsicht auf Umfang, Struktur und Veränderung der statistisch erfassten und damit sichtbaren Kriminalität.
Als wichtigste Gründe der Anzeigenerstattung treten in Untersuchungen häufig die Wünsche nach Erlangung einer Versicherungssumme, Wiedererlangung von gestohlenem Gut und Täterbestrafung zu tage. Es spielen aber auch deliktspezifische sowie opfer- und täterbezogene Einflussfaktoren und rückwirkende Anzeigeerfahrungen eine Rolle: Deliktspezifisch werden schwerere Straftaten eher als leichtere Straftaten angezeigt und vollendete Delikte eher als solche, die im Versuchsstadium abgebrochen wurden oder stecken geblieben sind. Bestimmte Deliktsbereiche wie Menschenhandel oder Schutzgelderpressung weisen sehr geringe oder überhaupt keine Anzeigequoten auf. Personen ab etwa 40 Jahren erstatten eher Anzeige als jüngere, ab einem Alter von 60 Jahren ist die Anzeigebereitschaft dann wieder schwächer. Als Erklärung kommen informelle Konfliktlösungen der jüngeren und Bürokratiefurcht der älteren Opfer in Betracht. Der Einfluss des Faktors Geschlecht ist nicht eindeutig geklärt. Gesellschaftliche Randgruppen wie Ausländer, Homosexuelle neigen aus Angst vor diskriminierender Behandlung durch die Polizei (sekundäre Viktimisierung) weniger zur Anzeigenerstattung. Kinder, Jugendliche und ältere Menschen werden insgesamt weniger angezeigt, was mit einem niedrigeren Bedrohungscharakter der Straftaten zusammenhängen mag. Bei allen Faktoren sind Wechselwirkungen nicht auszuschließen. Als ein nicht unbedeutender Faktor für eine Anzeige bzw. Nichtanzeige soll noch die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Polizei sowie ihre durch die Opfer eingeschätzte Handlungsfähigkeit Erwähnung finden: Bei anständiger Behandlung des Anzeigeerstatters erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der wiederholten Anzeigebereitschaft ebenso wie bei hohen polizeilichen Aufklärungsquoten.
Konkrete Motive der An- bzw. Nichtanzeige wurden beispielhaft in der
- Göttinger Dunkelfeldstudie (1973/74) und den drei
- Bochumer Dunkelfeldstudien I-III (1975/86/98)
in Bezug auf die im Hellfeld der PKS bedeutendste Kategorie der Dieb-stahldelikte beleuchtet. Als Motive für eine Strafanzeige wurden in Bochum III u. a. genannt:
- Schadensersatzleistungen der Versicherung 38,1%
- bzw. des Täters 29,9%
- staatsbürgerliche Pflichterfüllung 10,3%
- Bestrafung des Täters 9,3%
- Prävention 8,2%
- Verärgerung 3,1%.
Die weitaus meisten Diebstähle wurden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht angezeigt. Als Gründe wurden genannt:
- Schaden zu gering 40,1%
- Keine Erfolgsaussichten 26,2%
- Kein Interesse 7,0%
- Mitleid mit dem Täter 4,7%
- Keine Kenntnis über Anzeigemöglichkeit 4,1%
- Zu langwierig 3,5%
- Nichts mit der Polizei zu tun haben wollen 2,3%
- Angst vor dem Täter 1,7%.
Zum Schluss bleibt festzustellen, dass das Anzeigeverhalten aufgrund der Abhängigkeit von dem oben beschriebenem Faktorenbündel eine quantitativ schwer zu bestimmende Größe ist. Des Weiteren unterliegt das Anzeigeverhalten auch aufgrund gesellschaftlicher Rahmenbedingungen der Wahrnehmung und Einschätzung von Handlungen als kriminell einem Wandel und ist damit keine konstante Größe.
Literatur:
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle LKA NRW. Das Anzeigeverhalten von Kriminalitätsopfern. Analysen, 2/2006.
Reuband, K.-H. Viktimisierung und Anzeigebereitschaft. Kriminalistik, 8/1999.
Schwind, H.-D. 2010. Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen.
Schlüsselwörter:
Dunkelfeld, Dunkelfeldforschung, Hellfeld, PKS, Strafanzeige, Viktimologie
Thomas Henkel