Kriminalität im Gesundheitswesen (www.krimlex.de)
 
Kriminalität im Gesundheitswesen umfasst die Summe allen normabweichenden Verhaltens im Zusammenhang mit dem deutschen Gesundheitswesen. Neben der Erfüllung von Straftatbeständen wie vor allem (Abrechnungs-)Betrug und Korruption, zählen hierzu auch deviante Verhaltensweisen, wie etwa die Begehung von Ordnungswidrigkeiten und sozial unangepasstes Verhalten.
Kriminalität im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren vor allem infolge demographischer Veränderungen in Deutschland, medizinischen Fortschritts und der damit einhergehenden finanziellen Ressourcenknappheit im Gesundheitssystem verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dass Abhalten nationaler und internationaler Fachtagungen zeugt ebenso davon, wie zahlreiche Veröffentlichung in den Printmedien. Empirische Studien zum Themenfeld 'Kriminalität im Gesundheitswesen' existieren bislang nur wenige. Das verfügbare Wissen über Ausmaß und Facettenreichtum der Erscheinungsformen von Kriminalität im Gesundheitswesen ist fragmentiert. Hervorzuheben ist eine "Analyse arztstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen zwischen 1978 und 1981" von Althoff und Solbach sowie eine empirische Studie zu "Betrug im Gesundheitswesen" an der Universität Hannover. Seit 2007 wird dort das strafbare, betrügerische Fehlverhalten in der Gesetzlichen Krankenversicherung wissenschaftlich untersucht. In der betreffenden Studie wurden 274 Strafverfahren aus den Jahren 2002 bis 2005, die im Zusammenhang mit der Begehung von Abrechnungsbetrug beziehungsweise Untreue im Gesundheitswesen stehen, ausgewertet. Nach einem ersten Zwischenergebnis der Studie sind die Tatverdächtigen (TV) häufig männlichen Geschlechts (69 %). Ein Großteil der Täter ist laut Studie zwischen 30 und 59 Jahre alt (87,8 %). Die Täter besitzen mehrheitlich keine Vorstrafen (85,8 %). Ansonsten überwiegen Vorstrafen wegen Vermögensdelikten (64,3 %), wovon 18,2 % im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem stehen.

Die Fallkonstellationen von kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen sind vielfältig. Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Toten, Einsatz von Zahnersatz aus China ohne adäquate Abrechnung mit den Kostenträgern oder der Herzklappenskandal zählen zu den spektakulären Fällen der letzten Jahre.
Als kriminell Handelnde können Patienten, Leistungserbringer (wie Ärzte, Apotheker, Optiker), Kassenärztliche Vereinigungen, Sozial- und Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Vertreter staatlicher Aufsichtbehörden ebenso wie Pharmaunternehmen in Erscheinung treten.
Als immaterielles Opfer von Kriminalität im Gesundheitswesen tritt der (Sozial-)Staat durch erhöhte Ausgaben im Gesundheitswesen auf. Eine finanzielle Schädigung müssen vornehmlich die Gesetzlichen und Privaten Krankenkasse hinnehmen.
Letztlich treten auch die Masse der gesetzlich Versicherten als (indirekte) Opfer auf, da sie eine Steigerung der Beitragssätze der Krankenversicherung und im Einzelfall bei nicht indizierter beziehungsweise nicht erforderlicher ärztlicher Behandlung eine Verletzung ihrer körperlichen Integrität hinnehmen müssen.
Aufgrund der fehlenden unmittelbaren Beziehung zwischen Leistungsempfänger und Leistungszahler wird die Betroffenheit der Opfer sehr verzögert wahrgenommen und oft ist die Schadenshöhe nicht eindeutigen definierbar. "Die Chancen einer wirkungsvollen Bekämpfung sinken mit der Verflüchtigung der Opfereigenschaft. Je abstrakter das geschützte Rechtsgut, je geringer die individuell empfundene Bedrohung, je unpersönlicher der Schaden, je größer die Distanz zwischen Täter und Opfer, je anonymer das Opfer, um so geringer ist die Chance einer wirkungsvollen Strafverfolgung." (Hofmann, S. 363).

Die Schäden durch Manipulation und Missbrauch im Gesundheitswesen belaufen sich nach Schätzungen in Deutschland zwischen einer Milliarde (IKK-Bundesverband) und 20 Milliarden Euro (Transparency International). Schätzungen für Europa gehen von einem jährlichen Verlust von mindestens 30 Milliarden Euro aus (European Healthcare Fraud and Corruption Network). Aufgrund der Komplexität des Gesundheitssystems, vor allem des komplizierten Abrechnungssystems in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann von einem hohen Dunkelfeld krimineller Taten im Zusammenhang mit dem deutschen Gesundheitswesen ausgegangen werden.
Über das Ausmaß von Kriminalität im Gesundheitswesen gibt es keine verlässlichen Fallzahlen. Eine Auswertung der Fallzahlen der am häufigsten erfüllten Straftatbestände wie Betrug, Korruption und Untreue scheitert an einer genauen Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Erst seit 01.01.2008 wird Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in der PKS unter dem sechsstelligen Straftatenschlüssel mit der Kennziffer 518110 gesondert erfasst. Die jährlich erscheinenden Bundeslagebilder 'Korruption' und 'Wirtschaftskriminalität' zeigen geringe Fallzahlen für Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Die betreffenden Daten der Bundeslagebilder haben jedoch nur einen geringen Aussagewert. Während im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung jede Quartalsabrechnung eine Tat darstellt, bedeutet jede einzelne unrichtige Rechnung bei Privatpatienten eine Tat.
Dass Kriminalität im Gesundheitswesen gemessen am Gesamtkriminalitätsgeschehen eine eher geringe Rolle spielt, hat letztlich auch damit zu tun, dass es sich hierbei um Kontrolldelikte handelt. Straftaten, im Zusammenhang mit dem Missbrauch und der Manipulation des Gesundheitswesen werden demnach größtenteils erst durch Kontrollen von Polizei, Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen aufgedeckt.
Bis Mitte der 90'er Jahre gab es lediglich in vereinzelten Bundesländern spezielle polizeiliche Ermittlungsgruppen zur Bearbeitung von Fällen des Abrechnungsbetruges und der Korruption im Gesundheitswesen, wie die "AG Rhein-Lahn" in Rheinland-Pfalz (1995) oder die "EG Medicus" in Berlin (1996). Zwischenzeitlich wurden in nahezu allen Bundesländern spezialisierte Arbeitsbereiche sowohl bei der Polizei als auch im Bereich der Justiz eingerichtet. In mehreren Bundesländern, wie bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main ('Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen') und der Staatsanwaltschaft Wuppertal existieren Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungs- Gesetz 2004 hat der Gesetzgeber zudem die Gesetzlichen Krankenkassen gemäß §197a SGB V, die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 81a Abs. 1 und 3 SGB V sowie gemäß § 47 a SGB XI die Pflegeversicherung zur Einrichtung von Organisationseinheiten zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verpflichtet. Diese Stellen haben Hinweisen nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung sowie zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln hindeuten. Die Strafverfolgungsbehörden sind unverzüglich zu unterrichten, wenn sich im Rahmen interner Prüfungen ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt. Die Abgrenzung zwischen der sogenannten "Vorfeld- oder Latenzermittlung" und der Bejahung eines Anfangsverdachts auf eine strafbare Handlung ist in der Praxis schwierig und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Eine unterlassene Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden kann jedoch eine Strafvereitlung gemäß § 258 Abs. 1, 13 StGB oder Untreue der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber der betroffenen Krankenkasse darstellen.

Von Kriminalität im Gesundheitswesen geht ein hohes Gefährdungspotenzial für das besonders zu schützende Rechtsgut 'Gesundheit' aus. Kriminelle Handlungen im Gesundheitswesen sind geeignet die Qualität des gesellschaftlichen Zusammenlebens und das Vertrauen in unser Gesundheitssystem nachhaltig zu beeinträchtigen. Im Bedarfsfall ist jeder Mensch auf das gute Funktionieren des Gesundheitssystems und auf eine optimale Gesundheitsversorgung angewiesen.
Die Sozialschädlichkeit von Manipulationen und Missbrauch im Gesundheitswesen zeigt sich unter anderem in der meist großen Anzahl an Opfern und Einzeltaten. Zudem kann das strafrechtliche Fehlverhalten von Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen eine korrumpierende Sog- und Spiralwirkung auf Mitbewerber, Konkurrenten und sonstige Angehörige des Gesundheitssystems entfalten. Diese werden zu ähnlichem Verhalten gezwungen, um ebenfalls vom "Sozialkuchen Gesundheitswesen" profitieren zu können. Jedes Delikt kann also Ausgangspunkt eines weiteren Fehlverhaltens sein.

Die Kriminologie bietet eine Vielzahl von biologischen, psychologischen, sozialpsychologischen, soziologischen und sonstigen Ansätzen zur Erklärung von Kriminalität. Die Theorie des rationalen Wahlhandelns (rational choice approach) nach Becker (1974) und Cornish/Clarke (1986) sowie der Ansatz der "Technik der Neutralisation" nach Sykes/Matza (1974) könnten als Erklärungsansätze für kriminelles Verhalten im Gesundheitswesen dienen.

Bekämpfungsmaßnahmen gegen Abrechnungsbetrug, Korruption und weiterer Delikte zum Nachteil des Gesundheitswesens können bei der Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen und der Erhöhung des Entdeckungsrisikos ansetzen. Die Erstellung eines bundesweit verbindlichen, gemeinsamen, repressiven und präventiven Bekämpfungskonzeptes unter Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden, dem Gesundheitsministerium, den Standesvertreterorganisationen, Krankenkassen sowie der Pharmaindustrie sollte weiter forciert werden. Nur durch das Zusammenwirken aller Akteure, die an der Aufdeckung und Verfolgung von Kriminalität im Gesundheitswesen beteiligt sind, kann dieser Kriminalitätsbereich nachhaltig eingedämmt werden.

Weiterführende Literatur:
- Hellmann, Uwe/Herffs, Harro: Der ärztliche Abrechnungsbetrug, Berlin/ Heidelberg 2006
- Hofmann, Frank: Wirtschaftskriminalität, in: Kriminologie-Lexikon, Band 33, 4. Auflage,hrsg. von Hans-Jürgen Kerner, Heidelberg 1991 Janovsky, Thomas: Straftaten im Gesundheitswesen, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Auflage, hrsg. von Heinz-Bernd Wabnitz/ Thomas Janovsky, München 2007
- Kahle, Egbert (Hrsg.): Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen- 5. Lüneburger Sicherheitsforum für die Wirtschaft 2004(ergänzende Beiträge), Wissenschaftliche Arbeitsberichte des ZWW zum Security Management, Lüneburg 2004
- Roxin, Claus/ Schroth, Ulrich: Handbuch des Medizinstrafrechts, 3. Auflage, Boorberg-Verlag, Hamburg u.a. 2007

Stichworte: Gesundheitswesen, Abrechnungsbetrug, Korruption, Kontrolldelikt, Sozialschädlichkeit

Nadine Diederich