Teen Court / Schülergericht (www.krimlex.de)
 
Das Modell der teen courts wird seit den 1990er Jahren in den USA als Diversionsverfahren in größerem Umfang praktiziert. Es wurde eingeführt, um die Justiz von der Flut der Verfahren gegen Jugendliche wegen abweichenden Verhaltens zu entlasten und - als praktische Umsetzung des Labeling-Ansatzes - den Bereich leichter Jugenddelinquenz zu entkriminalisieren.
In Deutschland wird der Begriff Teen Court insbesondere bei Wikipedia für das Modell des kriminalpädagogischen Schülerverfahrens verwendet. Dieses Verfahren wurde zwar in Anlehnung an die US-amerikanischen teen courts entwickelt und will wie diese den Einfluss, den Jugendliche aufeinander haben, kriminalpädagogisch nutzen. Es unterscheidet sich aber gerade dadurch von ihnen, dass es das förmliche Jugendstrafverfahren nicht kopieren will. Ein partnerschaftliches Gespräch tritt an die Stelle eines Quasi-Gerichtsverfahrens und eine vereinbarte, der Höhe nach begrenzte Ausgleichsmaßnahme an die Stelle harter Sanktionen.
Aus dem gleichen Grund steht die in den Medien beliebte, gelegentlich auch in der kriminologischen Literatur verwendete Bezeichnung Schülergericht im Widerspruch zur Intention des als Diversionsverfahren konzipierten Schülerverfahrens und kann dazu beitragen, dass sein Anliegen missverstanden wird.
 
Literatur zu den US-amerikanischen teen courts:
- Block, Th. und Kolberg, J.: Teen Court - Viel Lärm um Nichts? Hintergründe eines "neuen" jugendstrafrechtlichen Ansatzes. ZJJ 2007, S. 8-18 (10 ff.).
- Sabaß, V.: Schülergremien in der Jugendstrafrechtspflege - Ein neuer Diversionsansatz. Kriminalwissenschaftliche Schriften Band 2. Münster 2004, S. 27 ff., 195.
 
Nähere Ausführungen und Literatur zum kriminalpädagogischen Schülerverfahren siehe unter diesem Stichwort.
 

Monika Traulsen