Vorurteilskriminalität/Vorurteilsverbrechen (www.krimlex.de)
 
Vorurteilskriminalität sind Straftaten gegen Personen oder Sachen, die der Täter vor dem Hintergrund eines eigenen Gruppenzugehörigkeitsgefühls gegen ein Mitglied einer anderen Gruppe aufgrund deren Eigenschaft - wie Rasse, Nationalität, Religion, sexuelle Orientierung oder sonstiger Lebensstile - ausführt und damit beabsichtigt, alle Fremdgruppenmitglieder einzuschüchtern und die Eigengruppe zu entsprechenden Taten aufzufordern. Der Begriff entstammt dem Konzept der so genannten Hassverbrechen (hate crimes) und wurde Mitte der 1980er Jahre in den USA durch die Einführung von Gesetzeserweiterungen in mehreren Staaten und dem daraus resultierenden 'Hate Crime Statistics Act' von 1990 geprägt. Dieses Gesetz verlangt vom amerikanischen Justizministerium die Sammlung und Veröffentlichung von Daten über die Ursache und Verbreitung von Kriminalität, die von rassistischen, religiösen, sexistischen und ethnischen Vorurteilen geleitet ist. Die international eingeführte Bezeichnung der hate crimes lässt allerdings wegen ihrer alleinigen Berücksichtigung der Tatmotivation die entscheidende gesellschaftliche Dimension der Gemeinschaftsschädigung außer Betracht. Deshalb findet sich auch die Bezeichnung bias crimes. Wegen der genaueren Inhaltsangabe zum Erscheinungsbild dieser Kriminalitätsform wird dieser Begriff in letzter Zeit verstärkt übernommen und das zu bearbeitende kriminologische und kriminalpolitische Problemfeld als Vorurteilskriminalität begriffen. Hasskriminalität ist ein synonymer Ausdruck.
 
Zentrales Element der Vorurteilskriminalität ist die Gewalthandlung gegen Mitglieder anderer Gruppen. Der Täter nimmt zum Zeitpunkt der Handlung das Opfer als Mitglied einer Gruppe wahr, die sich von einer für ihn wichtigen Eigengruppe unterscheidet. Hass mag dabei eine Rolle spielen, denkbar sind aber auch andere begleitende Emotionen oder auch immanent rationale Handlungen. In dieses Verständnis von Vorurteilskriminalität fließen theoretische Vorstellungen über Gruppenprozesse und soziale Ausgrenzungsprozesse ein: Zugrunde gelegt wird die Annahme, dass Gruppen wesentlich durch Identifikationsprozesse entstehen. Ob eine solche Gruppenmitgliedschaft dann handlungswirksam wird - nach innen in Bezug zu Mitgliedern dieser Gruppe oder nach außen gegenüber anderen Gruppen, beispielsweise in Form von Vorurteilskriminalität - hängt vom Kontext ab. Die Wahl von Gruppen, mit denen Menschen sich identifizieren, ist nicht beliebig. Gesellschaftliche Definitionsprozesse bestimmen mit, was als Eigengruppe, was als Fremdgruppe überhaupt in Frage kommt.
 
Als Vorurteil in diesem Sinn ist eine ablehnende Haltung gegenüber einer fremden Gruppe und deren Mitgliedern zu verstehen. Vorurteile bestehen aus dem vermeintlichen Wissen über die fremde Gruppe, dem Stereotyp, der negativen Bewertung der fremden Gruppe und der Neigung, der fremden Gruppe und ihren Mitgliedern gegenüber entsprechend diskriminierendes Verhalten zu zeigen. Menschen können aus sehr unterschiedlichen Gründen Vorurteile entwickeln. Wesentliche Ursachen sind, dass die fremde Gruppe als Konkurrenten um wichtige Ressourcen angesehen wird oder dass sie wichtige kulturelle Werte der eigenen Gruppe gefährdet. Solche Gefährdungen von Ressourcen oder der kulturellen Identität müssen nicht wirklich gegeben sein, hinreichend ist, dass dies unterstellt wird. Damit haben Familien, peer groups und Massenmedien einen bedeutsamen Einfluss auf die Entstehung von Vorurteilen. Gleichzeitig bieten insbesondere persönliche Begegnungen mit Mitgliedern fremder Gruppen eine wichtige Informationsquelle für eigenständige Urteile, die der Entstehung von Vorurteilen entgegenwirken können.
 
Die besondere Gefährlichkeit der vorurteilsbedingten Gewaltkriminalität liegt in ihrem Angriff auf die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in der zivilisierten Gesellschaft: die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert. Brutale Gewalt, die das konkrete Opfer zufällig und gesichtslos auswählt, um eine ganze Bevölkerungsgruppe (Ausländer, Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle usw) symbolisch zu erniedrigen und einzuschüchtern, muss eine Gemeinschaft besonders beachten. Die Wirkungen dieser Taten sind verheerend, da sie zum einen auf Merkmale abzielen, welche das Opfer nicht beeinflussen kann, und zum anderen der gesamten Opfergruppe die einschüchternde Botschaft der Ablehnung, des Hasses und der Angst signalisieren. Schließlich wohnt ihnen ein fataler Aufforderungscharakter an Gleichgesinnte inne: Der kriminalpolitische Begriff der Vorurteilskriminalität bündelt diese Zusammenhänge und sensibilisiert die Gesellschaft für die Gefahren. Der Ansatz ist opferorientiert (Viktimisierung). Nicht nur das unmittelbare Opfer wird schwer traumatisiert, wie bei jeder Gewalttat, sondern es geht um die Verunsicherung und Verängstigung der gesamten Opfergruppe. Betroffen ist darüber hinaus die rechtsstaatliche Gemeinschaft, denn die Täter senden durch ihre Tat die Botschaft, die Opfergruppe auszugrenzen. Auch leichte Delikte können so erhebliche Konsequenzen haben.
 
Zahlenmäßig treten in der statistisch erfassten Hasskriminalität in Deutschland die auch in der Öffentlichkeit am stärksten beachteten rechtsradikalen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten hervor. So werden derzeit etwa 800 bis 1.000 rechtsextremistische vorurteilsbedingte Gewaltdelikte pro Jahr in Deutschland bekannt. Hinzu kommt ein Vielfaches an vorurteilsbedingten Delikten im Vorfeld der Gewalt wie Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln und Schändung von Friedhöfen. Bei den Tätern fällt auf, dass ihre Vorurteile zum großen Teil nicht im engen Sinn politisch reflektiert und motiviert und schon gar nicht organisiert sind. Es handelt sich fast ausschließlich um männliche Täter und überwiegend um Jugendliche und Heranwachsende, die ihre allgemeine Gewaltbereitschaft mit einer rechtsradikalen Ideologie der Gewalt verbinden.
 
Literatur:
 
- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Hasskriminalität - Vorurteilskriminalität. Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen - Band 1. Endbericht der Arbeitsgruppe mit einem Geleitwort von bundesjustizminsterin Brigitte Zypries. Berlin 2006.
- Coester, M./Gossner U.: Rechtsextremismus - Herausforderung für das neue Millennium. Wirklichkeiten eines Jugendphänomens. Marburg 2002.
- Gerstenfeld, P.B.: Hate Crimes: Causes, Controls, and Controversies. Thousand Oaks/London/New Delhi 2004.
 

Marc Coester