Ghetto (www.krimlex.de)
 
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff verwendet für ein Wohngebiet, in dem vorwiegend Angehörige bestimmter ethnischer, religiöser oder sozialer Gruppen oder Minderheiten leben und das räumlich von anderen Wohngebieten abgetrennt ist. Die *Randgruppen, die in einem Ghetto leben, können z.B. Schwarze (in den Farbigenghettos der USA), Obdachlose (*Nichtseßhaftigkeit und Obdachlosigkeit), *Asylanten, Sinti oder andere gesellschaftliche Außenseiter sein. Selbst Studentenwohnheime können, wenn sie abseits anderer Wohngebiete entstehen, als Ghetto gesehen werden. Die soziale Benachteiligung drückt sich in den Randgruppenghettos aus in schlechten bis unzumutbaren Wohnverhältnissen, hoher Arbeitslo-senquote, schlechter sozialer Infrastruktur (wenig oder keine Schulen, Kindergärten, Jugendheime) und meist erhöhter registrierter Kriminalität.
Ursprünglich wurde das Wort nur für Ghettos von Juden verwendet - abgeleitet von dem Namen einer Insel in Venedig, die 1516 zum ausschließlichen Wohnviertel der jüdischen Gemeinde bestimmt wurde. Die Einrichtung der Judenghettos ging auf Forderungen der katholischen Kirche zurück, die ihre Anhänger aus religiösen Gründen von Juden trennen wollte. Mit der Verleihung der Bürgerrechte an die Juden im 18. und 19. Jahrhundert wurden die Zwangsghettos allmählich abgeschafft, blieben aber de facto teilweise bestehen. Nach 1933 wurden von der nationalsozialistischen deutschen Regierung vor allem in Polen, aber auch in vielen deutschen Städten, Ghettos eingerichtet, um enteignete Juden zu kontrollieren und durch Hunger und Krankheit zu vernichten. Von den rund 6 Mio. getöteten Juden kam allerdings nur ein kleiner Teil in den Ghettos selbst um, in denen auch mehrere Aufstände stattfanden (z. B. im Warschauer Ghetto 1943).

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Thomas Feltes